Zukünftiger Beamter, Fragen

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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animal house
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Zukünftiger Beamter, Fragen

Beitrag von animal house »

Guten Tag,
ich beende bald die Schule mit dem Abitur und möchte eine Beamtenlaufbahn einschlagen. Dabei möchte ich im Gebiet „Recht“ tätig sein.
Ich habe schon einiges gesucht und gefunden zum Beispiel Rechtspfleger.
Ich habe jetzt noch einige Fragen.
1. Was ist der Unterschied zwischen gehobenen Dienst und höheren Dienst?
2. Arbeitsfelder für eine Beamtenlaufbahn gibt es viele, gibt es welche die man besonders empfehlen kann?
3. Welche schulischen Voraussetzungen werden benötigt? (NC)

Danke schon mal für eure Hilfe!
Mfg
Animal house
Dome

Beitrag von Dome »

Guten Abend animal house,

Deine 1. Frage ist einfach zu beantworten.

Der Unterschied zwischen gD und hD besteht darin, dass Du für den gD meistens eine Fachhochschule für öffentliche Verwaltung besuchst und im Regelfall nach 3 Jahren mit einem Diplom (Verwaltungswirt) bzw. neu Bachelor abschliesst.
Du wirst in den Gehaltsgruppe ab A9 bis A13 eingestuft, wobei Du bei A9 beginnst.

Der hD hat die Voraussetzung eines abgeschlossenen Hochschulstudiums z.B. Jura. Der "einfache" Abschluss der FHÖV reicht hierzu nicht aus. Jedoch kannst Du auch nach der Ausbildung zum gD Staatsexamen machen und "bildest" Dich somit "weiter". Du wirst dann zwischen A14 und A16 eingruppiert.

Die zweite Frage ist generell nicht zu beantworten, da es auf Deine Interessen und freie Stelle im jeweiligen Bereich ankommt.
Arbeitest Du also bspw. gerne mit Zahlen käme die Kämmerei in Betracht - Magst Du Sozialrecht dementsprechend das Sozialamt.

Deine 3. Frage verstehe ich hoffentlich richtig, dass Du wissen willst, was man für gD bzw. hD. benötigt.

Also für beides ist ein Abschluss nötig, der zum Besuch einer Hochschule berechtigt (Fachabi bzw. Abi). Wobei es teilweise nicht einfach seien wird ein Jura Studium mit Fachabitur zu beginnen, da Uni's selektieren.

LG
tullindrivare
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Registriert: 30. Apr 2008, 17:22
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Beitrag von tullindrivare »

Dome hat geschrieben:Der hD hat die Voraussetzung eines abgeschlossenen Hochschulstudiums z.B. Jura. Der "einfache" Abschluss der FHÖV reicht hierzu nicht aus. Jedoch kannst Du auch nach der Ausbildung zum gD Staatsexamen machen und "bildest" Dich somit "weiter". Du wirst dann zwischen A14 und A16 eingruppiert.
Kleine Korrektur: Eingangsamt im hD ist A13.

Zu der 3. Frage: Einen allgemeinen NC gibt es für den gD nicht. Das kommt aber auch ganz auf die jeweilige Behörde an, bei der man sich bewirbt. In manchen Ausschreibungen ist ein Abischnitt von 3,0 gefordert, in anderen kein spezieller Abischnitt, dafür gute Noten in einzelnen Fächern (insb. Deutsch und Mathe).
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