Begrenzte Dienstfähigkeit, Wiedereingliederung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Linde
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Begrenzte Dienstfähigkeit, Wiedereingliederung

Beitrag von Linde »

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann hier jmd. eine Auskunft geben, auch wenn es erst mal viel zu lesen ist...

Ich bin 36, auf Lebenszeit verbeamtet, arbeite in Baden-Württemberg auf einer Behörde und bin seit fast einem Jahr krank geschrieben. Zwischenzeitlich hatte ich auch schon einen Termin bei der Amtsärztin zur Überprüfung meiner Dienstfähigkeit. Zeitgleich lief ein Bewerbungsverfahren beim gleichen Dienstherrn. Die Stelle habe ich erhalten, werde also in den nächsten Wochen wieder anfangen zu arbeiten.
Die Stelle war ausgeschrieben auf 70-100% Arbeitszeit. Aus gesundheitlichen Gründen habe ich gesagt, dass ich gerne 70% arbeiten möchte, jedoch mit einer Wiedereingliederung starten möchte. Mit dem neuen Chef ist das alles geklärt und er ist einverstanden.

Mit der Amtsärztin habe ich gestern nochmal telefoniert und dachte eigentlich, so hatten wir es besprochen wenn ich die Stelle erhalte, dass sie meinem Dienstherrn schreibt, das ich dienstfähig bin und damit das Verfahren bei ihr beendet ist.
Jetzt fragte sie gestern warum ich denn 70% arbeiten möchte und, dass das dann eine begrenzte Dienstfähigkeit wäre. Ich habe ihr gesagt, dass ich nach der längerfristigen Krankheit erst mal langsam starten möchte und dann ggf. erhöhen möchte.
Ich verstehe es nicht so ganz, weil ich mich ja auf eine 70% Stelle beworben habe warum das jetzt eine begrenzte Dienstfähigkeit sein soll!?
Weiterhin sagte sie, dass der Wiedereingliederungsplan über sie und nicht über die Hausärztin laufen muss.
Allerdings weiß ich von einer Kollegin, die auch amtsärztliche untersucht wurde, dass bei ihr der Hausarzt den Plan gemacht hat.

Sie meinte, dass der späteste Beginn zu arbeiten bei mir der 01.08. sein sollte, ich sei ja jetzt auch schon fast ein Jahr krank geschrieben. Sie würde die Wiedereingliederung für maximal 2 Monate machen. Ich sei ja noch jung und flexibel. 3 Std./Tag für 3 Wochen, dann 5 Std./Tag für 3 Wochen und dann eben die 70% und in den nächsten Monaten erhöhen auf 80% usw. Hab dann gesagt, was denn wäre, wenn ich bei den 70% bleiben will. Hab zwar keine Kindern, aber ja trotzdem mal Teilzeit gearbeitet (hatte mal zwei Jahre auf 90% reduziert). Das müsste dann intern geklärt werden.

Jetzt zu meinen Fragen:
1. Stimmt es, dass der Wiedereingliederungsplan über die Amtsärztin laufen muss? Meine Hausärztin kennt meine Krankengeschichte. Ich bin mehrmals pro Monat bei ihr und vertraue ihr natürlich mehr wie der Amtsärztin. Jede evtl. Änderung müsste dann ja auch über die Amtsärztin laufen!? Außerdem gehe ich davon aus, dass meine Hausärztin das nicht befürwortet, dass die Wiedereingliederung nur 6 Wochen gehen soll. Hab erst nächste Woche einen Termin bei ihr.

2. Was hat die begrenzte Dienstfähigkeit für Auswirkungen? Bisher habe ich im Internet gefunden, dass ich jede Änderung der Arbeitszeit nur über die Amtsärztin regeln kann und, dass die 70% als ruhegehaltsfähig gelten, ich aber noch monatlich einen Zusatzbetrag erhalte, der aber dann nicht ruhegehaltsfähig ist.
a) Gelte ich dann bis zum Ende meines Arbeitslebens als begrenzt dienstfähig oder wird das nach einem gewissen Zeitraum überprüft? Und könnte mein Dienstherr mich verpflichten mehr wie 70% zu arbeiten?
b) Was ist, wenn ich mich zu einem anderen Dienstherrn weg bewerben will? Nimm ich die begrenzte Dienstfähigkeit sozusagen mit und muss ich das z.B. im Bewerbungsgespräch sagen?

3. Wird die Wiedereingliederung direkt mit 70% vergütet oder werde ich wie bisher noch für den Zeitraum der Wiedereingliederung 100% gezahlt bekommen?

4. Mein Dienstherr muss ja vorrangig prüfen, ob in Vollzeit ein anderes Amt oder eine geringwertiger Tätigkeit ausgeübt werden kann.
Könnte es theoretisch sein, dass mein Dienstherr mir eine andere Stelle „gibt“, obwohl ich mich auf die 70% Stelle beworben habe, eine Zusage habe und gar nicht mehr Vollzeit arbeiten kann und will?

Wer bis hierhin gelesen hat: Herzlichen Dank! ;))

Ich würde mich sehr über Antworten freuen, weil ich gestern im Gespräch etwas überrumpelt war, weil ich einfach keine Ahnung hatte.

Vielen Dank schon mal!

Anna
Dienstunfall_L
Beiträge: 896
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Begrenzte Dienstfähigkeit, Wiedereingliederung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich habe dir eine PN geschickt.

Nachtrag
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 010156.htm
Dies sind die Verwaltungsvorschriften.
Entsprechendes müsstest du für dein Land suchen.
Ja, der amtsärztliche Dienst hat das Sagen, nicht die Hausärztin.
Ja, eine Teildienstfähigkeit schließt eine volle Stelle aus. Es ist einem teildienstfähigen Beamten aber möglich, später einen Antrag auf Feststellung der (wiedererlangten) uneingeschränkten Dienstfähigkeit zu stellen. Dann wirst du beim amtsärztlichen Dienst erneut untersucht. Bei festgestellter Teildienstfähigkeit ist auch möglich, dass deine zuständige Behörde nach gewisser Zeit eine Überprüfung der Dienstfähigkeit einleitet, grundsätzlich besteht Interesse an deiner uneingeschränkten DF / Verwendung. Ein Bescheid über begrenzte DF könnte auch enthalten, wann die erneute Überprüfung der DF vorgesehen ist. Diesen Punkt könntest du mit der Amtsärztin besprechen.
Linde
Beiträge: 2
Registriert: 30. Mär 2021, 08:51
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Re: Begrenzte Dienstfähigkeit, Wiedereingliederung

Beitrag von Linde »

Nochmal DANKE!!! :)

Viele Grüße
Anna
Dienstunfall_L
Beiträge: 896
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Begrenzte Dienstfähigkeit, Wiedereingliederung

Beitrag von Dienstunfall_L »

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