Steuerlich anerkannter Wohnsitz-Pensionär Ausland

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Graurock
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Steuerlich anerkannter Wohnsitz-Pensionär Ausland

Beitrag von Graurock »

Hallo!

Wir beabsichtigen unseren Aufenthaltsort überwiegend nach Spanien zu verlegen.
Wenn wir in Spanien Residenten werden, würden wir, ohne steuerlich anerkannten Wohnsitz in Deutschland, nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig sein. Also deutlich höhere Steuern zahlen.

Ein Artikel von Prof. Dr. Werner Müller , siehe
https://auswandern-info.com/aktuell/weg ... rte-beamte
sieht hier Möglichkeiten, dies zu verhindern.
Beispiel:
Unser Lebensmittelpunkt ist bei 5 Kinder und 4 Enkelkindern, die in Deutschland wohnen, halt auch in Deutschland.
Ich sichere mir durch eine monatliche Mietzahlung das Nutzungsrecht an einer möblierten Wohnung, die ich jederzeit kurzfristig nutzen kann. Der Vermieter hat das Recht, diese Wohnung wochenweise, bei unserer Abwesenheit, an Feriengäste zu vermieten.

Klingt alles soweit gut - hat jemand Erfahrung mit so einer Regelung?
Gibt es im Forum Steuerfachleute, die diese Verfahrensweise aus der Praxis kennen bzw. beurteilen können und mögen?

Herzlichen Dank für jede echte Hilfe!

Schöne Grüße
Graurock
Torquemada
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Re: Steuerlich anerkannter Wohnsitz-Pensionär Ausland

Beitrag von Torquemada »

Ich sage nur: Boris Becker und andere, die die Tage nicht geschafft haben, die dafür nötig sind...
Graurock
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Re: Steuerlich anerkannter Wohnsitz-Pensionär Ausland

Beitrag von Graurock »

Das war eine echte Hilfe, so wie man sie sich in einem Forum wünscht! Herzlichen Dank!!
Torquemada
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Re: Steuerlich anerkannter Wohnsitz-Pensionär Ausland

Beitrag von Torquemada »

Graurock hat geschrieben: 21. Apr 2021, 17:33 Das war eine echte Hilfe, so wie man sie sich in einem Forum wünscht! Herzlichen Dank!!
"Ein tatsächlicher Mindestaufenthalt im Inland ist nicht erforderlich", schreibt er. Da solltest du dringend nachfassen, ob das so ist.
Graurock
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Re: Steuerlich anerkannter Wohnsitz-Pensionär Ausland

Beitrag von Graurock »

Deswegen habe ich ja die Frage ins Forum gestellt !

Wer kann da mehr zu sagen?
Graurock
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Re: Steuerlich anerkannter Wohnsitz-Pensionär Ausland

Beitrag von Graurock »

Unsere Einnahmen werden zu 100% aus der Pension bestehen. Weitere Einnahmen sind nicht vorhanden.
Hat man da einen Anspruch auf die beschränkte Steuerpflicht?

Auffliegen soll nichts können, ich strebe eine 100% legale Lösung an. Alles andere wäre mir zu unsicher!

Danke für die Mitteilung!
Gerda Schwäbel
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Re: Steuerlich anerkannter Wohnsitz-Pensionär Ausland

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Dass das „irgendwann/irgendwie auffliegt“, sehe ich nicht als Problem. Ich habe nicht den Eindruck, dass Graurock etwas vertuschen möchte, es geht doch wohl nur darum die Chancen einzuschätzen. dass die Steuerverwaltung das genauso sieht. Es wäre doch ärgerlich, wenn sich nach dem Kauf einer kleinen im Inland gelegenen Wohnung herausstellen würde, dass das so nicht klappt.

Mir ist diese Konstruktion bisher nicht begegnet, habe mich allerdings in den letzten 25 Jahren auch kaum noch mit solchen Problematiken beschäftigt. Es wäre interessant zu wissen, von wann der Artikel stammt. Auf der Webseite befinden sich leider keine Angaben dazu. Aufgrund der angesprochenen 4-Prozent-Verzinsung bin ich davon ausgegangen, dass er schon etwas älter ist und der Gedanke, wenn nicht ganz abwegig, in der Zwischenzeit in die Steuerliteratur eingegangen sein müsste. Ich habe jedenfalls nichts gefunden, Juris kennt den Sachverhalt auch nicht.

Ich habe daraus geschlossen, dass an der Geschichte nichts dran sei, das muss aber nicht zutreffen, vielleicht bin ich auch nur voreingenommen, weil ich von Prof. Dr. Werner Müller allgemein nicht viel halte. Ich habe ihn für mich eher in die Ecke „furchtbarer Schwätzer“ eingeordnet. Ich kann es gut nachvollziehen, dass er vor ein paar Tagen angewiesen wurde, alle Hinweise auf seine Hochschule von seiner Website zu entfernen.

Erschreckend ist die Kernaussage auf der verlinkten Webseite: “ … Mit dem endgültigen Wegzug sind sie aber nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig und sie verlieren dann den Grundfreibetrag, müssen also bereits auf den ersten Euro Steuern zahlen (nach Steuerklasse 6). …“ Der Mann erweckt damit den Eindruck, dass er weder Ahnung von der Systematik des Einkommensteuergesetzes noch von der täglichen Praxis hat.

Wer als Pensionär dauerhaft im Ausland lebt, verliert den Grundfreibetrag nur dann, wenn er sich blöd anstellt. Ein Blick auf § 38b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b) EStG zeigt: In die Steuerklasse I gehören Arbeitnehmer, die beschränkt steuerpflichtig sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Versorgungskasse eine Bescheinigung über die Steuermerkmale zugeht, entweder über ELStAM oder über das Betriebsstättenfinanzamt der Kasse. Das sollte man wissen, wenn man auswandert. Bekommt die Kasse keine Bestätigung über die Steuerklasse 1, dann – aber nur dann - muss sie selbstverständlich die Steuerklasse 6 anwenden. Da die Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen mit dem Lohnsteuerabzug grundsätzlich als abgegolten gilt, ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung „nicht notwendig“, also gesetzlich nicht zugelassen. Ein solches Versäumnis lässt sich also nur noch dann korrigieren, wenn der/die Betroffene auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden kann (§ 1 Abs. 3 EStG), also wenn die an anderer Stelle bereits erwähnte 90-Prozent-Regelung Anwendung findet.

Die Steuerklasse 6 ist also kein „Muss“, sie sollte sich vermeiden lassen. Der Nachteil – sowohl im Falle der beschränkten Steuerpflicht, als auch im Falle der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG besteht darin, dass die Steuerklasse 3 nicht möglich ist. Im zweiten Fall liegt es daran, dass die Betroffenen nicht „unbeschränkt steuerpflichtig sind“, sondern (nur) „als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden“. Der Vorteil des Ehegattensplittings fällt also weg, was man auf den ersten Blick nicht unbedingt erkennen muss.
Für Alleinstehende ist das kein Problem und für Verheiratete, von denen beide ungefähr gleichhohe Versorgungsbezüge erhalten auch nicht.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
(Sorry wegen des langen Textes; ich glaube das war notwendig,)
Graurock
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Re: Steuerlich anerkannter Wohnsitz-Pensionär Ausland

Beitrag von Graurock »

Herzlichen Dank für diesen ausführlichen fundierten Beitrag!
Torquemada
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Re: Steuerlich anerkannter Wohnsitz-Pensionär Ausland

Beitrag von Torquemada »

Graurock
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Re: Steuerlich anerkannter Wohnsitz-Pensionär Ausland

Beitrag von Graurock »

Finanztip bezieht sich da ausschließlich auf Rentner-Pensionäre werden da steuerlich wohl anders behandelt....
Graurock
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Re: Steuerlich anerkannter Wohnsitz-Pensionär Ausland

Beitrag von Graurock »

Finanztip behauptet auch, Verheiratete können in Steuerklasse 3 bleiben 🧐?
Gerda Schwäbel
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Re: Steuerlich anerkannter Wohnsitz-Pensionär Ausland

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Graurock hat geschrieben: 24. Apr 2021, 21:41 Finanztip behauptet auch, Verheiratete können in Steuerklasse 3 bleiben 🧐?
Und das stimmt sogar. Ich habe inzwischen (leider oder eher glücklicherweise) erkannt, dass ich mich korrigieren muss. Meine Ausführungen dazu sind seit Oktober 1995 nicht mehr korrekt. Im Laufe des heutigen Abends oder morgen will ich das näher erklären. (Jetzt ist das Wetter zu schön, um am Bildschirm zu sitzen.)
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