Rente und Pension doppelte Anrechnung der ZeitenModerator: Moderatoren
Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der ZeitenHallo.
Wenn Du Rente bekommst wird eine fiktive Berechnung für Deine Höchstpension gemacht. Vom 17 Lj bis zum Versorgungsfall Egal was du gemacht hast oder was wann wie wo angerechnet worden ist. Das ist Deine Höchstgrenze für die Versorgung. Wenn Deine ganze Rente und Deine aktuelle Versorgung zusammen diesen Betrag übersteigen wird Dein Ruhegehalt um diesen Betrag gekürzt. Die Rente bekommst Du ungekürzt. Auch im BeamtVG §55.2 Sind nur 3 Sätze Entschuldige hab ich eben erst gelesen. Ist in Berlin auch §55.2
Zuletzt geändert von Gertrud1927 am 12.03.2021 17:26, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der ZeitenJa Einen Rentenantrag kannst du aber erst zu deinen gesetzlich vorgesehenen Eintrittsalter stellen. Vorher sollte deine Versorgungsstelle solange das zahlen was dir zusteht. Am Besten du fragst deine Berliner Versorgungsstelle wie das gehandhabt wird.
Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der ZeitenDas ist genau die Frage, die ich mir auch stelle! @Zeerookah hat ja schon auf meine Frage einmal geantwortet. Das nach Rentenantrag, die bewilligte Rente von der Pension abgezogen wird, ist für mich verständlich. Aber was passiert, mit den anerkannten fünf Jahren Vordienstzeiten bei mir? Wird in diesem Fall die Pension dahingehend neu berechnet, dass die fünf jähre nicht mehr mit einfließen in die Berechnung für meine Pension? Das wäre dann nämlich ein gewaltiger unterschied, bei der Berechnung. Vielen Dank im Voraus Gruss
Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der ZeitenDeine Pension ist doch berechnet (sprich Prozente/Zeiten)
Wenn du jetzt für eine Zeit doppelt Geld bekommst (sprich Rente) dann wird dieser Betrag von der Pension abgezogen (sprich das Geld nicht die Prozente) @Gertrud1927 hat das doch oben beschrieben. Ließ es dir noch mal ganz langsam durch und interpretier in deinen Überlegungen da nicht etwas rein was dort nicht steht. Auf mich kommt das in 2 Jahren auch zu. Ich lege da zwar keinen Wert auf meine Rentenansprüche aber es ist nun mal gesetzlich so geregelt (Rente geht vor Pension) Da ich den Höchstsatz von 71,75% bei der Pension habe hoffe ich das ich das auch gut selber nachrechnen kann. Meine Rentenansprüchen dürften dann bei knapp 500€ liegen.
Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der ZeitenHallo zeerookah,
danke für deine schnelle Rückmeldung. Das beruhigt mich jetzt etwas. Lege ja auch nicht wirklich Wert auf meine Rentenansprüche, aber Du schreibst es ja selber. Rente geht vor Pension. Gruss
Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der ZeitenSo sieht das bei mir aus:
Ruhegehaltsfähige Bezüge 3.338,02 € Davon 71,75 % 2.371,32 € anzurechnende Renten 375,82 € Ruhensbetrag Par.55 BeamtVG 366,40 € - Abzug Par50f BeamtVG 1,525 % 30,58 € - Gesetzliches Netto 1.974,34 € Ausgezahlter Betrag 1640,46 € Rente 375,82 € Zuschuss zum Krankenversicherungbeitrag 29,88 € Rente gesamt 405,70 €
Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der ZeitenHallo Hauseltr,
der obere Teil erschließt sich mir ja noch. Da komme ich auf 2350,26 € Brutto Was ist gesetzliches Netto? Was ist ausgezahlter Betrag? Gesetzliches Netto 2350,26 - Steuern, zahlst Du 375 € Steuern? Wenn ja, ist das der Betrag für die Steuerklasse 1? Was ist dann ausgezahlter Betrag? Was wird hier noch alles abgezogen? Mir fällt hier nur noch die Krankenversicherung er ein. Grüße
Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der ZeitenHallo,
ich habe das gerade noch einmal nachgeschaut. Bei 2350 € und der Lohnsteuerklasse 1 könnte das schon hinkommen. Hier in Berlin ohne Kirchensteuer komme ich auf rund 2000 Netto. Bei mir, mit Lohnsteuerklasse 3 komme ich bei 2350 € auf 63,50 € Steuern, macht also 2286,50 - Krankenkasse + Pflegeversicherung Grüße
Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der ZeitenHallo,
jetzt komme ich der Sache immer näher. Von den 2350 € Brutto Pension wird abgezogen Ruhensbetrag Par.55 BeamtVG 366,40 € - Abzug Par50f BeamtVG 1,525 % 30,58 € - Macht die 1974 € Müsste das nicht aber Brutto sein? Und ist dann vielleicht der Ausgezahlte Betrag von 1640 € , die Summe nach Abzug von Steuer und Krankenkasse bei Lohnsteuerklasse 3? Und dann bekommst Du noch die 375 Euro Rente + die 30 € für die Krankenkasse. Grüße
Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der ZeitenWerden in dem Fall die Abschläge auch berücksichtigt, sofern man z.B. mit 65 vorzeitig in den Ruhestand tritt ? Wenn mal also 2 Jahre früher auf Antrag in den Ruhestand tritt, dann werden für die fiktive Pension auch 7,2 % abgezogen ? Hintergrund: 40 Dienstjahre in der Verwaltung, 62 Monate Rentenanspruch. Macht eigentlich zusammen über 45 Jahre Arbeit. Wenn man diese Zeit voll rentenversicherungspflichtig gearbeitet hätte, könnte man ohne Abschläge im Alter von 65 gehen. Das Gleiche, wenn man die ganze Zeit voll in der Verwaltung tätig gewesen wäre.
Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der ZeitenHallo.
Was die Abschläge bei der fiktiven Hochrechnung betrifft steht das auch in 55.2 Im 55 wird nur bestimmt was bei einer Versorgung in Verbindung mit Renten passiert und nichts sonst. Wann Du in Ruhestand gehen kannst steht im Bundesbeamtengesetz.
Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der ZeitenIst schon klar. Mit 63. Das war auch nicht die Frage. Sorry, wenn ich mich unklar ausdrücke. Es ist halt in sofern interessant, dass man ggfs. doch 2 Jahre früher aufhören könnte zu arbeiten und die zu erwartenden Abzüge ggfs. durch die Rentenansprüche ein wenig ausgleichen könnte. Da möchten man eben schon gern wissen, ob man die Rechnung richtig verstanden hat.
Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der ZeitenDa solltest du dich bei deiner Versorgungsstelle genau erkundigen. Vereinfacht ausgedrückt. Rente geht vor Pension. Solltest du Rentenansprüche haben so werden die später von deiner Pension abgezogen.
Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der ZeitenEben nicht unbedingt. Wenn ich die Sache jetzt richtig verstanden habe sieht die Rechnung bei 2 Jahren früher in Pension ungefähr so aus: Fiktive Berechnung: Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge 5.241,00 € Zu erreichender Faktor 71,75 % 3.760,42 € Kürzung § 14 (3) BeamtVG 7,20 % - 270,75 € ergibt fiktiver Höchstbetrag: 3.489,67 € Reale Versorgung: Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge 5.241,00 € erreichter Faktor 0,706594 3.703,26 € Kürzung § 14 (3) BeamtVG 7,20 % - 266,63 € Rentenanspruch 72,00 € Gesamte Versorgung: 3.508,62 € Überversorgung: Fiktiver Höchstbetrag 3.489,67 € abz. Gesamte Versorgung 3.508,62 € Differenz (=Abzug von Pension) - 18,96 € Pension und Rente: Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge 5.241,00 € erreichter Faktor 70,6594 3.703,26 € Kürzung § 14 (3) BeamtVG 7,20 % - 266,63 € Abzug nach § 55 BeamtVG - 18,96 € zu zahlende Versorgungsbezüge 3.417,67 € Abzug Par50f BeamtVG 1,525 % 1,525% - 52,12 € Beamtenversorgung 3.365,55 € Rentenanspruch 72,00 € Brutto zusammen: 3.437,55 €
Re: Rente und Pension doppelte Anrechnung der Zeitenhttps://www.beamtentalk.de/viewtopic.ph ... 456#p63456
Das Thema sowie die ganze Rechnerei hattest du vor gut 2 Jahren schon mal gemacht. |
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