S-H - Teilzeit mit weniger als der Hälfte mögl.? - Studium

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Mechtik
Beiträge: 2
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S-H - Teilzeit mit weniger als der Hälfte mögl.? - Studium

Beitrag von Mechtik »

Hi,

ich bin Vollzeitbeamter mit 41 Stunden, wie in S-H üblich. :)

Ich würd gern nebenbei studieren und dafür Teilzeit beantragen (ob mit oder ohne Angabe von Gründen wäre mir egal).

Kann ich mit 13 Stunden in Teilzeit gehen?
Laut Gesetz SOLL man ja mindestens die Hälfte arbeiten.
§ 88a Landesbeamtengesetz S-H:

(1) Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen soll auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt werden.
...

http://sh.juris.de/sh/BG_SH_2005_P88a.htm

Mein Dienstherr wäre wegen Überhängen sicher froh über jeden, der weniger arbeitet.

Für Mütter und Pflegende sind ja 30% der Stundenzahl möglich...

Also: wäre es mit gutem Willen des Dienstherren möglich, mir 13 Wochenstunden zu gewähren, oder spräche das Gesetz dagegen?

Grüße
Mechtik

PS: Das Studium hat definitiv nix mit meinem Job zu tun, ich will also eine komplett andere Orientierung in die freie Wirtschaft.
Mechtik
Beiträge: 2
Registriert: 9. Mär 2009, 11:01
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Beitrag von Mechtik »

*thema-hochhol*
Gerda Schwäbel
Beiträge: 653
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

M. E. ist schon alles geschrieben!

Die Vollbeschäftigung ist der Normalfall.
Die Arbeitszeit kann vermindert werden. Hier steckt § 88 a Abs. 1 LBG SH den möglichen Rahmen von 50 bis 99 %. Derartigen Anträgen soll entsprochen werden.
Für Betreuende und Pflegende kann die Arbeitszeit bis auf 30 % herabgesetzt werden wenn keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen (§ 88 a Abs. 2 LBG SH).

Ich kenne mich im LBG SH nicht aus. Wenn es keine weitere Regelung zur Teilzeitbeschäftigung gibt, dann gibt es keine rechtliche Möglichkeit, eine Teilzeitbeschäftigung mit 13 Wochenstunden zur Aufnahme eines Studiums zu bewilligen.

Wird sie trotzdem bewilligt, dann begeht der/die Verantwortliche Rechtsbruch. Das hat mit "gutem Willen" nichts zu tun.

Viele Grüße
Gerda
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