Hallo,
mein Abteilungsleiter hat unlängst eine Anweisung herausgegeben, dass alle Mitarbeiter der Abteilung bei Verlassen des Arbeitsplatzes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben und bei Nichtbeachtung mit arbeits- bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen gedroht.
Ich bin weder ein Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen, noch fürchte ich mich vor den o. a. disziplinarrechtlichen Konsequenzen, und ein Problem mit meinem Chef hab ich schon gar nicht. Dennoch würde es mich grundsätzlich interessieren, ob mein Chef sich da nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt hat, denn es gibt keine entsprechende Anordnung des Dienstherrn. Zudem bezweifle ich, dass der PR an der Anweisung in irgendeiner Form beteiligt wurde.
Vielen Dank für's lesen
Maskenpflicht - Disziplinarmaßnahmen
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Re: Maskenpflicht - Disziplinarmaßnahmen
...natürlich muss eine solche oder auch ähnlichen Anordnungen die personalvertretungs - rechtlichen Formalitäten durchlaufen,erst dann kann der Chef bzw. der Dienstherr diese Verfügungen umsetzen und gegebenenfalls auch bei Nichtbeachtung ahnden.
Gruß vom Ruheständler
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...