Hallo liebes Forum,
ich wollte mal fragen, was alles zur 5-jährigen Wartezeit zählt, die man erreicht haben muss, um Anspruch auf die Mindestpension zu haben.
Zählt die 3-jährige Verbeamtung auf Probe dazu?
Zählen entschuldigte Krankentage dazu?
Zählt die Wiedereingliederung dazu?
Vielen Dank für eure Hilfe.
5-jährige Wartezeit (Bundesbeamtin)Moderator: Moderatoren
Re: 5-jährige Wartezeit (Bundesbeamtin)Ja, ja, ja.
Re: 5-jährige Wartezeit (Bundesbeamtin)Vielen Dank für die schnelle und aussagekräftige Antwort
![]() Ist denn die Begründung dafür, dass alle 3 Zeiten ruhegehaltsfähig sind? LG
Re: 5-jährige Wartezeit (Bundesbeamtin)Was mir noch nicht ganz klar ist, zählt denn auch der 18-monatige Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf dazu? Zusätzlich sollen ja auch bis zu 3 Jahren Studium, sofern es für das Amt vorgeschrieben ist, angerechnet werden, diese gehören aber doch sicher nicht dazu, oder etwa doch? Das würde ja schließlich heißen, dass man sich nach 6 Monaten schon verabschieden kann...kann ich mir nicht vorstellen...
|
|