Moin miteinander,
ich brauche mal einen rechtlichen Rat von einem Verwaltungsbeamten. Ich selber bin Feuerwehrbeamter, also verwaltungsrechtlich aufgrund des Aufgabenfeldes eher ausreichend ausgebildet. Mein Dienstherr verpflichtet mich zu einer Aufgabe, für die ich ausgebildet worden bin. Leider lassen die Rahmenbedingungen es nicht zu, diese Aufgabe zu der Zufriedenheit meines Dienstherrn und insbesondere meines eigenen Anspruchs auszuführen. Ich habe schriftlich um Entbindung von diesen Aufgaben gebeten und einen Termin gesetzt. Keine Antwort. Wie sieht es verwaltungsrechtlich aus? Setze ich nochmals eine Frist und kann dass nach verstreichen dieser in meine Personalakte aufnehmen lassen, um mich aus der Verantwortung zu nehmen. Habe den Vorgesetzten mehrfach auf Missstände schriftlich hingewiesen.
VerwaltungsrechtModerator: Moderatoren
Re: Verwaltungsrecht... mit dem rechtlichen Rat wird es hier schwierig ,das geht nicht,aber eine Meinung zu der Thematik kann man schon von sich geben,auf eine Antwort von Deinen Antrag kannst Du bestehen ob dadurch ein Vermerk in die Personalakte erfolgt ist mir nicht bekannt und ob Du dann wie Du schreibst von Deinen Aufgaben entbunden wirst ist auch zweifelhaft, einen erneuten Versuch wäre es Wert um Dir weiter zu helfen.
Gruß vom Ruheständler meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ?...
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Re: VerwaltungsrechtVielleicht hilft dieser Aufsatz nebst Mustertext
Re: VerwaltungsrechtHalo oostfreesk,
wenn Du rechtliche Bedenken gegen eine Anordnung deines Dienstherrn hast, schau mal in § 63 BBG nach... Du als Beamter trägst grds. die volle Verantwortung für dein Handeln und wärst dem Grund nach auch gegenüber Dritten Schadensersatzpflichtig. Daher würde ich genauso wie in § 63 Abs. 2 und 3 BBG, dann musst Du zwar im Zweifelsfall diese Anordnung ausführen und später auch bestätigen lassen. Das befreit Dich aber komlett von der Schadensersatzpflicht. Vielleicht hilft es auch, den BR oder wenn Ihr habt, den Betriebsschutz mit ins Boot zu holen. Oder geht es Dir nur um Arbeiten, die Du einfach nicht machen willst...??? |
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