Altersvorsorge

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Altlast
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Altersvorsorge

Beitrag von Altlast »

Als Ruhestandsbeamter (Pensionär) erhält man die Altersvorsorgezulage nach §10a Einkommensteuergesetz ja nur noch bei vorzeitigem Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit.
Wie verhält es sich aber bei einem Versorgungsempfänger im vorzeitigen Ruhestand gemäß §4 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen mit bestehendem Altersvorsorgevertrag (Riester) der bis zur Auszahlphase noch 10 Jahre läuft?

Das Finanzamt gewährt im Einkommensteuerbescheid weiterhin eine Steuerermäßigung der eingezahlten Beiträge abzüglich der nicht mehr gezahlten Altervorsorgezulage als unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte.
Es werden also die steuermindernden Vorsorgeaufwendungen um die tatsächlich nicht mehr erhaltene Zulage gekürzt.

Die Finanzbehörde prüft laut Auskunft bei der Berechnung nicht ob eine Altersvorsorgezulage tatsächlich gezahlt wird.

Ist das wirklich gesetzeskonform oder lohnt sich eine Anfechtung des Steuerbescheids?
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