Stellenbewertung - Gutachten

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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smartie74
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Stellenbewertung - Gutachten

Beitrag von smartie74 »

Hallo an alle,
ich bin Beamter bei einer Kommune in Bayern. Im letzten Jahr habe ich einen Antrag auf A11 gestellt. Dies sollte von meinen Dienstherrn mit einen externen Gutachten geklärt werden. Nun wurde mir gesagt dass das Gutachten vorliegt und leider eine höhere Besoldung nach A 11 nicht rechtfertigt. In dem Gespräch wurde mir weder mitgeteilt, woran es liegt, noch wurde mir das Gutachten gezeigt, noch wurden mir die Punkte genannt.

Was kann ich dagegen tun? Ist der Dienstherr wirklich in der Lage mir das Ergebnis vorzuenthalten und einfach zu sagen nein ? Offentheit und Transparenz sieht ja wohl anders aus. Vielleicht hat jemand schon so eine Erfahrung gemacht.

Was kann ich tun um das Gutachten einzusehen?

Danke im voraus und
Gruß
Gast
GFunkt
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Re: Stellenbewertung - Gutachten

Beitrag von GFunkt »

Was bitte meinen Sie genau mit "ich habe einen Antrag auf A11 gestellt"? Ein Antrag auf Beförderung nach A11? Eine Bewertung des Dienstpostens?

Einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht, auch nicht auf Antrag. Die Bewertung von Dienstposten unterliegt nach der Rechtsprechung des BVerwG regelmäßig der Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn, subjektive Rechte eines Beamten werden dabei nicht unmittelbar berührt. Dass überhaupt ein Gutachten erstellt wurde, finde ich daher schon erstaunlich.
smartie74
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Re: Stellenbewertung - Gutachten

Beitrag von smartie74 »

freshair hat geschrieben: 8. Feb 2019, 11:44
smartie74 hat geschrieben: 7. Feb 2019, 15:34 Im letzten Jahr habe ich einen Antrag auf A11 gestellt.
...warum sein Licht unter den Scheffel stellen?...wenns per Antrag geht, hätte ich doch gleich A13 beantragt :lol:
Es ist schade, dass du eine ernsthafte Frage so ins Lächerliche ziehst. Wenn schon eine Antwort, dann vielleicht auf den Sachverhalt bezogen.
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Ruheständler
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Re: Stellenbewertung - Gutachten

Beitrag von Ruheständler »

... mit solchen Antworten musst Du hier im Forum einfach rechnen,auch wenn die nicht immer so ernst gemeint sind :mrgreen: , eine etwas detaillierte Fragestellung zu ,,A11,, wäre schon hilfreich gewesen,vielleicht magt Du die nötigen Angaben dazu noch liefern.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
smartie74
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Re: Stellenbewertung - Gutachten

Beitrag von smartie74 »

Hallo Ruheständler,
da hast du sicherlich recht.

Folgender Sachverhalt:
Ich bin schon seit längerem in A10 und hatte mich mit meinen Vorgesetzten über eine Beförderung unterhalten. Dieser meinte man könne die Stelle eventuell anheben. Dazu sollte ich einen Antrag auf A11 stellen. Die von mir zu besetzende Stelle sollte durch ein externes Gutachten bewertet werden. Laut meines Chefs wollte mein Dienstherr mit mir offen und transparent umgehen. Nun liegt das Gutachten vor, allerdings wurde in einen Gespräch mit der Personalleitung lediglich mitgeteilt, dass diese Stelle keine A11 Stelle wäre. Somit kommt eine Beförderung nicht in Frage. Eine Einsicht in das Gutachten darf ich nicht nehmen. Begründung dazu gibt es nicht.

Daher war meine Frage, was kann ich tun um das Gutachten einzusehen? Als Betroffener habe ich nach meinen Informationen keine Möglichkeit dies zu fordern. Komme ich mit dem Personalrat weiter? Hat dieser ein Recht auf Einsicht?
GFunkt
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Re: Stellenbewertung - Gutachten

Beitrag von GFunkt »

Das BVerwG verneint grundsätzlich einen unmittelbar auf den Zuschnitt oder die Bewertung des Dienstpostens gerichteten Anspruch eines Beamten (Urteil vom 20.10.2016 - Az. 2 A 2.14). Auch sonstige subjektive Rechte eines Beamten werden von einer Aufgabenbeschreibung und einer Dienstpostenbewertung nicht unmittelbar berührt, nachdem - anders als bei Tarifbeschäftigten - die Besoldung eines Beamten nicht an die konkret wahrgenommene Funktion, sondern an das Statusamt anknüpft. Einem Beamten steht grundsätzlich keine Klagebefugnis gegen eine Aufgabenbeschreibung bzw. eine Dienstpostenbewertung zu. Insofern bezweifle ich persönlich einen Anspruch auf Einsicht in das Gutachten. Die einzige Möglichkeit wäre als letzte Konsequenz z.B. eine Klage auf amtsangemessene Beschäftigung.
delme1
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Re: Stellenbewertung - Gutachten

Beitrag von delme1 »

Hallo,
also kurz gesagt, "Nichts kannst Du tun" :o , denn nicht Du wurdest bewertet, sondern die Stelle und daher kannst Du auch nicht klagen. Bewirb Dich auf die nächst höher ausgeschriebene Stelle und hoffe, dass Du der Richtige bist.
Viele Grüße
Hanswurst I.
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Re: Stellenbewertung - Gutachten

Beitrag von Hanswurst I. »

Sollte das Gutachten dann nicht in Deiner Personalakte sein? Auf eine Einsicht in diese hast Du jederzeit ein Anrecht.
GFunkt
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Re: Stellenbewertung - Gutachten

Beitrag von GFunkt »

Hanswurst I. hat geschrieben: 12. Feb 2019, 10:15 Sollte das Gutachten dann nicht in Deiner Personalakte sein? Auf eine Einsicht in diese hast Du jederzeit ein Anrecht.
Aus welchem Grund sollte in der Personalakte das Gutachten denn sein? Es wurde doch offenbar nur der Dienstposten bewertet. Nicht Bestandteil der Personalakte sind Unterlagen, die besonderen, von der Person und dem Dienstverhältnis sachlich zu trennenden Zwecken dienen.
Hanswurst I.
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Re: Stellenbewertung - Gutachten

Beitrag von Hanswurst I. »

Weil er einen Antrag gestellt hat dass seine Stelle eine höhere Besoldung braucht. Würde mich wundern, wenn dieser Vorgang (samt ggf. Ablehnung) nicht in der Personalakte auftaucht.
GFunkt
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Re: Stellenbewertung - Gutachten

Beitrag von GFunkt »

Das Argument überzeugt mich persönlich nicht, weil erstens ein Beamter kein Mitspracherecht bezüglich der Bewertung (s)eines Dienstpostens hat und zum zweiten diese nicht speziell nur für die Person des Fragestellers hier im Forum gilt, sondern unabhängig von dessen Person für jeden Beamten, der für den Dienstposten in Frage kommen könnte. Im Umkehrschluss würde das letzten Endes auch weiter bedeuten, dass in der Personalakte eines jeden Beamten (s)eine Dienstpostenbewertung jeweils für den aktuellen Dienstposten sein müsste. Das habe ich bei uns im Amt noch nie gesehen.
Zollkodex-Ritter
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Re: Stellenbewertung - Gutachten

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Wenn solch eine gutachterliche Bewertung keine personenbezogenen Daten sind, dann könnte man es über das Informationsfreiheitsgesetz versuchen, wenn es nicht um Bayern und um eine Kommune ginge. Bayern hat nur ein Umweltinformationsgesetz und darüber dürfte man wohl nicht an die Information kommen.
GFunkt
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Re: Stellenbewertung - Gutachten

Beitrag von GFunkt »

Und selbst wenn es ein bayerisches IFG gäbe: die Gretchenfrage ist doch, was sich der Fragesteller von der Einsicht in das Gutachten eigentlich erhofft. Was will er mit der Information dann konkret anfangen? Bringt ihn das wirklich weiter? Das BVerwG hat in seinem genannten Urteil die Wege aufgezeigt, die man gehen kann.
smartie74
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Re: Stellenbewertung - Gutachten

Beitrag von smartie74 »

GFunkt hat geschrieben: 14. Feb 2019, 08:08 Und selbst wenn es ein bayerisches IFG gäbe: die Gretchenfrage ist doch, was sich der Fragesteller von der Einsicht in das Gutachten eigentlich erhofft. Was will er mit der Information dann konkret anfangen? Bringt ihn das wirklich weiter? Das BVerwG hat in seinem genannten Urteil die Wege aufgezeigt, die man gehen kann.
Ich erhoffe mir dass ich von meinen Dienstherrn die Wahrheit erzählt bekomme. Da ich mit diesen als PR Schwierigkeiten habe glaube ich den Ausführungen meiner Führungsriege nicht mehr. Kannst du mir das BVerwG nennen wo die Wege aufgezeichnet sind.
GFunkt
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Re: Stellenbewertung - Gutachten

Beitrag von GFunkt »

smartie74 hat geschrieben: 18. Feb 2019, 08:05 Ich erhoffe mir dass ich von meinen Dienstherrn die Wahrheit erzählt bekomme. Da ich mit diesen als PR Schwierigkeiten habe glaube ich den Ausführungen meiner Führungsriege nicht mehr. Kannst du mir das BVerwG nennen wo die Wege aufgezeichnet sind.
Siehe
GFunkt hat geschrieben: 11. Feb 2019, 08:57 Das BVerwG verneint grundsätzlich einen unmittelbar auf den Zuschnitt oder die Bewertung des Dienstpostens gerichteten Anspruch eines Beamten (Urteil vom 20.10.2016 - Az. 2 A 2.14).
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