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Krank am Wochenende!?

Verfasst: 30. Aug 2015, 23:34
von DungeonKeeper
Hallo in die Runde,
ich hätte folgende Frage und vielleicht geht / ging es ja schon jemand genauso....
Folgende Ausgangssituation (Beispiel):
Man ist zwei Wochen krank und hat am Wochenende keinen Dienst, die AU Bescheinigung geht jeweils von Montag bis Freitag (ohne Wochenende!).
Ist es Rechtens, wenn dann die DPL das Wochenende als Krankheitstage rechnen?
Wenn dies eine gängige Praxis wäre, hätte man schneller eine BEM als einem lieb ist :?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, gibt es vielleicht irgendwo ein Urteil oder etwas handfestes, wo dies verbindlich geregelt ist?
Vielen Dank!

Re: Krank am Wochenende!?

Verfasst: 31. Aug 2015, 09:15
von herr b
Wenn du dich nicht für das WE krank gemeldet hast kann man dir das
WE nicht als krank anrechnen. Die AU geht ja schließlich nur von
Montag bis Freitag. Rein Theoretisch könnten die dich für das WE auch
auf Dienst setzen.

Re: Krank am Wochenende!?

Verfasst: 7. Sep 2015, 22:18
von DungeonKeeper
@ herr b

Das wäre auch mein Rechtsempfinden; jedenfalls wird bei und ein "von Krankheit" umrahmtes Wochenende als krank gerechnet.

Und das obwohl man keinen Dienst gehabt hätte :evil:

Re: Krank am Wochenende!?

Verfasst: 8. Sep 2015, 18:58
von Baumschubser
Es gibt dazu eindeutige Urteile. Soweit ein Dienstpan geschrieben ist, zählen nur die Tage als krank, an denen man auch Dienst gehabt hätte. Egal ob Wochentag oder Wochenende. Es ist also durchaus möglich, im Krank Überstunden zu machen oder auch Stunden abzubauen.

Re: Krank am Wochenende!?

Verfasst: 9. Sep 2015, 13:41
von DungeonKeeper
@ Baumschubser

Dank Dir, genau nach diesen suche ich seit Längerem. Leider ohne Erfolg :oops:

Der Punkt ist ja folgender, läuft eine AU Bescheinigung jeweils von Mo-Fr (über drei Wochen) und die dienstfreien (!) Wochenenden werden trotzdem mitgerechnet, hat man bei einer längeren Erkrankung, schneller eine BEM als einem lieb ist.

Re: Krank am Wochenende!?

Verfasst: 11. Sep 2015, 18:02
von Baumschubser
Ich musste jetzt erstmal BEM googlen. :lol: Also sowas gibts bei uns erst nach Monaten, nicht schon nach ein paar Wochen.

Und nochwas, eine AU-Bescheinigung läuft bei 3 Wochen krank nie nur von Mo-Fr, sondern immer geschlossen incl. der WE.

Hier mal nur eine Seite mit Lesestoff (Suchbegriff "Überstunden im krank"):
http://www.dresdner-fachanwaelte.de/ind ... ech-gehabt