Wiedereingliederung

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Torquemada
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Re: Wiedereingliederung

Beitrag von Torquemada »

Das ganze ist natürlich so nicht rechtens.
Deine Behördenleitung muss sich an den von ihr schließlich auch akzeptierten Plan halten. Allerdings frage ich mich, warum du diese Situation überhaupt zuläßt. Wenn du die Wiedereingliederung beginnst und dein Vorgesetzter fordert dich auf, entgegen dem Eingliederungsplan Dienst zu tun, musst du eben sofort mitteilen, dass das nicht funktioniert und im Zweifelsfall nach Hause gehen.
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tiefenseer
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Re: Wiedereingliederung

Beitrag von tiefenseer »

Hallo,
Golemsk hat geschrieben: Vor vier Wochen bin ich aus der Reha Klinik entlassen worden und seitdem in einer Wiedereingliederung. mein Problem ist, dass ich nicht genau weiß wie die Richtlinien der Wiedereingliederung sind.
Aus meiner eigenen Erfahrung um die Wiedereingleiderung wurde eine Vereinbarung geschlossen, wo die wesentlichen Inhalte:
Beginn und Ende der Maßnahme,
Einzelheiten über die verschiedenen Stufen,
ein Rücktrittsrecht vor dem vereinbarten Ende,
Gründe für einen Abbruch,
schriftlich fixiert wurden.

Sie sind die RICHTLINIEN für meine Wiedereingliederung.

Während dieser Zeit wurde die ganze Sache wegen neuerlichen Erkrankungen zwei mal verlängert.
Bei mir war es so, dass ich im Verlauf der Zeit Dinge machen wollte, die über die Vereinbarung hinaus gingen und die mir deshalb von meinen Vorgesetzten mit dem Verweis auf die Vereinbarung nicht gestattet wurden.

Es ist hier schon erwähnt worden und ich glaube es ist für Deine weitere Eingliederung elementar - Du hast die Kontrolle und das Recht Dich zu wehren, wenn gegen die Vereinbarung gehandelt wird. Es ist für Dich auch unerheblich, ob Deine Vorgesetzten den Dienstabaluf nur mit Dir aufrecht erhalten können oder nicht.
Sie und nur sie verstoßen gegen dienstliche Vereinbarungen und gegebenenfalls gegen dienstliche Weisungen.

Während der stufenweisen Wiedereingliederung bist Du weiterhin arbeitsunfähig.

Wenn Du merkst, dass das für Dich un Deine Gesundung nicht förderlich ist, würde ich das beim Amtsarzt ansprechen und ihn bitten darauf Einfluss zu nehmen.
Stimmt der Dienstherr solch einer Wiedereingliederung zu hat er sich auch daran zu halten.
Natürlich setzt das voraus, dass auch Du aktiv darauf Einfluss nimmst und die vereinabrten Dinge im Detail kennst.

Ich mutmaße mal aus Deiner Darstellung, dass da einiges an Wissen fehlt bzw. hier unvollständig dargelegt wurde.
Lass Dich gegebenenfalls durch Deinen PR beraten. Auch der Amtsarzt ist ein guter Ansprechpartner.

Gruß
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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tiefenseer
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Re: Wiedereingliederung

Beitrag von tiefenseer »

Morgen miteinander,
Golemsk hat geschrieben: nur wo das steht konnte ich bisher nicht nachlesen sondern wurde mir nur von meinem Hausarzt gesagt. Ich danke euch für eure Beiträge und werde mich wieder melden, wenn ich beim Amtsarzt war und mehr weiß.
Die Richtlinien für eine Wiedereingliederung (ob Beamter oder Arbeitnehmer) sind im SGB geregelt.
Wo - das mußt selbst recherchieren.

Dass sich in Deinem "Unternehmen" keiner dran hält, zeigt schon wie wichtig man es nimmt mit der Wiedereingliederung.
Andererseits macht es wenig Sinn sich darüber "graue Haare" zu holen.
Dein Hausarzt ist der, der den Fahrplan der Wiedereingliederung schreibt - und Du bist in dieser Zeit (wiederhole mich gerne) krank geschrieben bzw. dienstunfähig.

Also mach dem Amtsarzt Druck - Du willst in naher Zukunft wieder voll arbeiten und das geht nur, wenn man sich auch auf Deiner Dienststelle mit der augenblicklichen Situation arangiert.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Baumschubser
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Re: Wiedereingliederung

Beitrag von Baumschubser »

Golemsk hat geschrieben: Soweit ich weiß, bin ich krankgeschrieben während der Wiedereingliederung....
Ja, das ist richtig.
Golemsk hat geschrieben:..... und darf nicht als voller Kraft eingesetzt werden.....
Das ist nicht ganz richtig meiner Meinung nach. Du bist im Rahmen der Wiedereingleiderung (also für 2,4 oder 6h) ganz normal einsetzbar. Das heißt man kann dir innerhalb dieser Arbeitszeiten die Arbeiten übertragen, die ein normaler Stationsdienst auch zu erledigen hätte. Dass man jemanden in Wiedereingliederung nun gleich zwei Stationen aufbrummt, ist natürlich "leicht" daneben.

Aber du bist weiterhin krank, brauchst nur anrufen, dass du dich nicht fühlst und kannst zu Hause bleiben. Ebenso kannst du jederzeit während des Dienstes gehen, wenns nicht mehr geht.
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tiefenseer
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Re: Wiedereingliederung

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Golemsk,

was beunruhigt Dich?
Golemsk hat geschrieben:Heute hatte ich meinen Termin beim Amtsarzt.
Jetzt habe ich erstmal ein neues Problem.
Die Ämtsärztin...reduziert meine Wochenarbeitszeit um 30% (für drei Jahre), da sie mich für eingeschränkt dienstfähig einstuft.
Ich bin aber aus der Rehaklinik als voll arbeitsfähig entlassen worden.
Das ist nicht in meinem Sinne und meiner Meinung nach voll überzogen.
Was kann ich jetzt machen....
Das, was ich hier lese ist doch eine Alternative, mit er ich leben könnte.
Du solltest dem Umstand Rechnung tragen, dass Dein Herz erkrankte und wahrscheinlich nicht mehr zu 100% funktioniert.
Du erhälst die Möglichkeit weiterhin beschäftigt zu werden und wirst nicht wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickt.

Ich lebe seit einigen Jahren mit Rhytmusstörungen, wo ohne ersichtlichen Grund meine Herzfrequenz auf über 200 Schläge pro Min. geht,ohne Notarzt nicht wieder normal wird und einige Schwestern in der Notaufnahme dutzen mich bereits.
Also ich weiß, was es heißt Herzkank zu sein.

Ich würde nun alles daran setzen mit Vorgesetzten, die wirklich etwas zu sagen und entscheiden haben, zusammen zu setzen und einen "Schlachtplan" zu fertigen, wie sich die kommenden 3 Jahre detailliert gestalten. Da hast Du die Chance auch unliebsame Dinge zumindest für 3 Jahre aus zu klammern.

Zu erwarten, dass alle Deine Wünsche, "Ansprüche" oder was auch immer erfüllt werden, von diesem Gedanken solltest Du dich trennen.
Ohne Kompromisse wirst Du nichts vernünftiges ernten.
Letztlich solltest Du in jedem Fall den PR mit einbeziehen...

...in diesem Sinne alles gute...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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tiefenseer
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Re: Wiedereingliederung

Beitrag von tiefenseer »

Golemsk hat geschrieben: Es scheint wohl nur eine Dienstfähigkeit oder eine Dienstunfähigkeit zu geben eine Teil Dienstfähigkeit ist automatisch laut Geschäftsleitung eine Dienstunfähigkeit.


Das ist nicht ganz so richtig, was Du geschrieben hast.
Es gibt eine eingeschränkte Vollzugsdienstfähigkeit. DIese ist im BBG und in den Landesgesetzen geregelt.
§ 27 Beamtenstatusgesetz Begrenzte Dienstfähigkeit
§ 45 Bundesbeamtengesetz: Begrenzte Dienstfähigkeit

Ich selbst war bis zu meiner Pensionierung auf einer sogenannten "modifizierten Stelle".
Sie wurde für mich geschaffen, entsprechend meinen gesundheitlichen Einschränkungen.

Der Sinn darin besteht in erster Linie => Rehabilitation und Weiterverwendung vor Versorgung.
Man entbindet damit den gesundheitlich angeschlagenen Beamten von der Verpflichtung, im sonst üblichen Umfang Dienst zu verrichten (bei Dir vorerst der Verzicht auf Nachtdienst). Dies regelt § 27 Beamtenstatusgesetz.

Golemsk hat geschrieben:Ich weiß noch nicht wie das weitergeht, habe erst mal einen Termin am Mittwoch beim Rechtsanwalt. Kennt jemand diese Vorgehensweise.
Was ist nun bei dem gespräch mit Deinem RA heraus gekommen?
Wäre schön, wenn Du uns daran Teil haben lassen würdest.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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