Anrechnungszeiten

Forum für Themen aus dem Bereich Strafvollzug

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Gunny
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Anrechnungszeiten

Beitrag von Gunny »

Hallo zusammen!
Ich bin eher zufällig auf diese Seite gestossen, und habe mich direkt hier angemeldet. Der Vollzug ist scheinbar, wie ich vor vielen Jahren mal in "Gitterblicke" hörte, die Müllkippe des ÖD. So viel Frustration und Abneigung sind für diesen Bereich scheinbar der Normalzustand. Ich versuche nach wie vor das dienstliche nicht an mich herankommen zu lassen, aber nach 24Jahren hat man einfach die Schnauze gestrichen voll. Darum auch meine Frage hier in die Runde. In der Anstalt kann die eh keiner beantworten. Die Zeiten der Ausbildung die man außerhalb und vor dem Vollzug angerechnet bekommt(bis 5 Jahre), gelten die auch bei einer Frühpensionierung bzw. wenn man mit 60 die Segel streicht? Abgesehen von den Abzügen, die man mit 60 hat, komme ich bei der Anrechnung meiner Ausbildung und BW auf 40 Jahre. Dementsprechend bei einer Frühpensionierung natürlich weniger.
Wäre toll wenn das einer wüßte! :D
Gruß
Gunny
wesermeister
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Re: Anrechnungszeiten

Beitrag von wesermeister »

Kurz zu Deiner Frage...Ja, die zählen auch bei einer "Frühpensionierung".
Ich würde mich allerdings von Deiner "Bezügestelle" beraten lassen.
Insbesondere bei der "Frühpensionierung" gibt es einige Besonderheiten, es werden in Niedersachsen bspw. die Dienstzeiten zu 1/3 bis zum regulären Pensionseintritt bei der Berechnung des Ruhegehalts berücksichtigt.
Ebenso gibt es einige "Berechnungen" die man selbst berücksichtigen muss, hier verweise ich besonders auf die Besteuerung der Pension.
In manchen Fällen kann der vorzeitige Ruhestand sogar eine recht lukrative Lösung sein.

Wieso sprichst Du von "...mit 60 die Segel streicht...?" in Niedersachsen gibt es noch die besondere Altersgrenze und mich 60 verabschiedet man sich ganz offiziell.

Für Deine nächsten Fragen bitte das Bundesland angeben, dann kann man besser auf die Fragen antworten.
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
Gunny
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Re: Anrechnungszeiten

Beitrag von Gunny »

Hallo!
@ wesermeister: Da hast du recht, ich hätte schreiben sollen, dass ich aus NRW komme. Da wir den genial gescheiterten Gegenkandidaten zur Kanzlerin als Landeschef hatten, dürfen wir ohne Urlaubsgeld mit reduziertem Weihnachtsgeld 41,5 Stunden bis zum 62. Lebensjahr dienen. Wenn man dann mit 60 gehen möchte, werden entsprechende % abgezogen. Deswegen meine Frage nach den Anrechnungszeiten. Dass man bei soviel Beschiss keinen Tag länger machen möchte dürfte verständlich sein.
Dann kommen noch "tolle Kollegen" dazu, die mit sinnlosen Klageverfahren Beförderungen verhindern.....ach ich höre jetzt lieber auf.
Gruß
Gunny
wesermeister
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Re: Anrechnungszeiten

Beitrag von wesermeister »

Ich kann Dich "beruhigen"...bis auf die Altersgrenze von 60Jahren ist in Niedersachsen die Situation ähnlich.
Aber wenn Du aus NRW kommst bist Du in der glücklichen Lage Deine Pensionsansprüche relativ genau selbst zu berechnen, hier mal ein Link:
http://www.beamtenversorgung.nrw.de/

Vielleicht findest Du dort auch die Auskunft für Deine Ausgangsfrage, wenn nicht einfach mal anrufen.
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
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