Hallo!
Ich habe eine Frage bzgl. des Vollzugs- bzw. Amtsarztes.
Wann wird welcher Arzt eingeschaltet?
Bei längerer Krankheit ist die Vorstellung beim Vollzugsarzt vorgesehen. Löst der Vollzugsarzt den Amtsarzt komplett ab wenn es um die Dienstfähigkeit und / oder Versetzung in den Ruhestand geht?
Muss ich erst zum Vollzugsarzt, dann zum Amtsarzt?
Warum müssen Kollegen bei Beantragung einer Kur nicht zum Vollzugs-, sondern zum Amtsarzt?
Wie hoch ist die Möglichkeit, dass ich dem Vollzugsarzt mehrmals vorgestellt werde wenn z.B. eine bestimmte Behandlung zur Behebung / Verminderung der gesundheitlichen Problematik noch nicht angefangen hat / abgeschlossen wurde?
Ich habe zudem gehört, dass der Vollzugsarzt ein "auslaufendes Modell" sein soll, ist das richtig ?
Wohin tendieren die Vollzugsärzte NRw (Bochum) ? dienstfähig oder eher Ruhestand ?
Vielen Dank für Eure Antworten
vollzugsarzt und / oder Amtsarzt
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