Vollzugsarzt / Schweigepflicht

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helena
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Vollzugsarzt / Schweigepflicht

Beitrag von helena »

Hallo!

Wer weiß Bescheid ?

Ist es richtig, dass wenn man zum Vollzugsarzt bestellt wird, eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben soll ?

Man soll auch darüber unterrichtet werden, dass man dazu verpflichtet ist, diese Entbindung zu unterschreiben. Warum habe ich denn erst die Wahl zwischen Unterschrift oder Verweigerung der Unterschrift wenn ich sowieso verpflichtet bin ?

Wo gibt es die Gesetzestexte dazu?

Im Justizministerialblatt NRW 2010 Seite 10 ( Untersuchung und Begutachtung von Beamtinnen und Beamten bei Justizvollzugsanstalten durch einen Vollzugsarzt)

http://www.bsbd-nrw.de/aktuelles-veroef ... 2e893eaea4

steht klar geschrieben:

4.4. Der Vollzugsarzt hat dem Beamten auf Verlangen grundsätzlich Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen zu gewähren....
Dritten darf Einsicht in die Krankenunterlagen nur mit Zustimmung des Beamten gewährt werden.

Was wird der Anstalt denn genau mitgeteilt ? Nur die Diagnose oder auch detailliert Problematik des Patienten? Was geht es meinen Dienstherrn an, ob ich Fingernägel kaue oder mich aufgrund einer bestimmten Problematik einnässe ?

Vielen Dank
AnnaLynne
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Re: Vollzugsarzt / Schweigepflicht

Beitrag von AnnaLynne »

Hallo Helena,

in Hessen ist es so, dass der Gutachter nur kurz Auskunft zur Frage des Dienstherren gibt.
Meist stehen da nur ein oder zwei Fragen drin wie etwa: Dienstfähigkeit insgesamt und eventuell Antrag auf Versetzung im Rahmen einer Schwerbehinderung.

Diese Sätze werden dann knapp beantwortet. So ähnlich : Im Rahmen der Begutachtung konnte festgestellt werden, dass der Versetzungsantrag im Rahmen der Schwerbehinderung erfolgt - Generell konnte die volle Dienstfähigkeit festgestellt werden.
Mehr dürfen die gar nicht weitergeben und tuen sie auch nicht. Eine Verweigerung dieser Unterschrift würde dir wohl nicht besonders helfen.

LG

Anna
helena
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Re: Vollzugsarzt / Schweigepflicht

Beitrag von helena »

Vielen Dank für die Antwort.
Eine Verweigerung würde nicht helfen? Was heißt das genau? Man kann die Unterschrift doch nicht erzwingen?!
AnnaLynne
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Re: Vollzugsarzt / Schweigepflicht

Beitrag von AnnaLynne »

Nein,
erzwingen kann man natürlich nichts.
Es sollte ja aber auch in deinem Interesse sein dem Amtsarzt zu zeigen, wie die Fakten sind.
Sprich wenn du gegen eine Verringerung der Dienstzeit bist würdest du zB beweisen,
dass du voll einsatzfähig bist. Hierbei würde es dir einfach helfen zu kooperieren.
Bedenke das der Amtsarzt im Auftrag arbeitet, jedoch nicht für deinen Dienstherren.
Er kann also durchaus deiner Meinung sein.

LG

Anna
egyptwoman
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Re: Vollzugsarzt / Schweigepflicht

Beitrag von egyptwoman »

Ich habe keine Unterschrift zur Schweigepflichtentbindung unterschrieben. Es wurde zwar ein Gutachten des AA an meinen Dienstherrn geschickt, in dem aber nur das allgemein übliche drin stand, zb. nicht mehr Dienstfähig, da keine Verbesserung innerhalb der nächsten 6 Monate zu erwarten ist und dann noch Empfehlungen von Therapien. Entbindet man nämlich den AA von der Schweigepflicht, kann er alles in sein Gutachten reinschreiben, sämtliche Diagnosen und was sonst noch an Unterlagen bei ihm ist inkl. Arztberichten oder Gutachten anderer Ärzte deinem Dienstherrn zuschicken und den geht es mit verlaub nen sch.... an, welche Diagnosen und Untersuchungen ich bisher hatte und was da festgestellt wurde.

egyptwoman
aalfred
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Re: Vollzugsarzt / Schweigepflicht

Beitrag von aalfred »

Ich habe von einem Kollegen gehört, dass wenn man die Schweigepflichtenbindung nicht unterzeichnet, man sogar ein Disziplinarverfahren angehängt bekommt ????!!?
schäferhund
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Re: Vollzugsarzt / Schweigepflicht

Beitrag von schäferhund »

AnnaLynne hat geschrieben:Mehr dürfen die gar nicht weitergeben und tuen sie auch nicht.
Stimmt ! Allerdings soll es Fälle geben, in denen Personalchefs manchmal versuchen, telef. Kontakt mit dem Amtsarzt aufzunehmen um ihn in die gewünschte Richtung zu lenken. Halte ich für sehr bedenklich. :evil:
egyptwoman
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Re: Vollzugsarzt / Schweigepflicht

Beitrag von egyptwoman »

aalfred hat geschrieben:Ich habe von einem Kollegen gehört, dass wenn man die Schweigepflichtenbindung nicht unterzeichnet, man sogar ein Disziplinarverfahren angehängt bekommt ????!!?
nein kriegst du nicht, gibt wohl Chef´s die damit drohen, aber die Schweigepflicht gibts ja nicht umsonst und weder den Personalchef noch sonstige andere Personen geht es was an was du direkt hast und wie deine Diagnosen sind.

egyptwoman
aalfred
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Re: Vollzugsarzt / Schweigepflicht

Beitrag von aalfred »

hallo!

bei mir hat der vollzugsarzt über das votum der dienstfähigkeit hinaus angegeben, bei welchem facharzt (gebiet) ich in behandlung bin und detailiert angegeben, wie belastend das gespräch bei ihm für mich war. hier hat er genau mein verhalten dargestellt. zudem wurde geschrieben, dass ich eine stationäre behandlung anstrebe.

ich habe die schweigepflichtentbindung NICHT unterschrieben !!!!

hat der vollzugsarzt schon gegen seine schweigepflicht verstoßen?

der dienstherr weiß jetzt genau, um welche art der erkrankung es sich handelt.

gruß
aalfred
egyptwoman
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Re: Vollzugsarzt / Schweigepflicht

Beitrag von egyptwoman »

aalfred hat geschrieben:bei mir hat der vollzugsarzt über das votum der dienstfähigkeit hinaus angegeben, bei welchem facharzt (gebiet) ich in behandlung bin und detailiert angegeben, wie belastend das gespräch bei ihm für mich war. hier hat er genau mein verhalten dargestellt. zudem wurde geschrieben, dass ich eine stationäre behandlung anstrebe.

ich habe die schweigepflichtentbindung NICHT unterschrieben !!!!

hat der vollzugsarzt schon gegen seine schweigepflicht verstoßen?
Ja, hat er eindeutig und da gibt es keine Ausnahmen. Nochmal: den Dienstherrn hat nur zu interessieren ob dich der AA für dienstfähig hält und allenfalls noch ob er Empfehlungen für eine Therapie ausspricht. Das was sich der AA hier in deinem Fall geleistet hat ist sogar strafbar, die Schweigepflicht für Ärzte und zwar für alle Ärzte gibt es nicht umsonst.

egyptwoman
Fillers1008
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Re: Vollzugsarzt / Schweigepflicht

Beitrag von Fillers1008 »

Das ist echt der Hammer, was der AA da einfach so weiter gegeben hat!
Butterfly
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Re: Vollzugsarzt / Schweigepflicht

Beitrag von Butterfly »

Kann mir jemand den Unterschied zwischen einer amtsarztlicher Untersuchung und einem Gutachten erklären? Ich war zu einem Gutachten es hat 5 Stunden gedauert! Ein Ergebnis liegt mir noch nicht vor. Die Fragestellung meiner Dienststelle war dienstfähig ja/nein, wenn ja in welchen Bereichen oder ob eine andere Verwendung für mich in Frage kommt.

Weiterhin habe ich Angst, dass das Gutachten Diagnosen meiner Krankheit enthält, diese sind ja der Dienststelle bisher nicht bekannt.
egyptwoman
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Re: Vollzugsarzt / Schweigepflicht

Beitrag von egyptwoman »

Das Gutachten wird aufgrund der amtsärztlichen Untersuchung vom AA erstellt. Dabei werden deine evtl. eingereichten Nachweise und ggf Gutachten anderer Ärzte mit herangezogen sowie auch die während des Gesprächs mit dem AA gemachten Angaben. In dem Gutachten des AA darf allerdings nicht drinstehen welche Diagnosen andere Ärzte gestellt haben auch keine medizinischen Daten zb. welche Medikamente du mal genommen hast oder nehmen musst. Es wird immer verlangt eine Entbindung von der Schweigepflicht zu unterschreiben, hierbei ist zu beachten das man nur eine teilweise Entbindung der Schweigepflicht unterschreibt. Deinen genauen Krankheitsverlauf und welche Therapien du genau gemacht hast bzw. wie diese abgelaufen ist, geht deinen Dienstherrn nichts an (kann er eh nix mit anfangen da der Sachbearbeiter kein Arzt ist). Es wird ein allgemeines Gutachten erstellt in dem der AA deinem Dienstherrn mitteilt ob er dich noch für dienstfähig, teildienstfähig oder dienstunfähig hält und er gibt Empfehlungen für entweder weitere medizinische Maßnahmen (ohne ins Detail zu gehen) oder wie zb. dein Arbeitsplatz gestaltet werden sollte zb. bei teildienstfähigkeit oder aber er schreibt das eine anderweitige Verwendung möglich ist.
So wie das bei @aalfred gelaufen ist auf keinen Fall das medizinische Daten weitergegeben werden, das ist strafbar und eigentlich sollte der AA daraufhin verklagt werden. Die Schweigepflicht für Ärzte gibt es nicht umsonst sonst kann man seine Daten auch gleich öffentlich ins Internet stellen, deswegen muss man ja ne Entbindung der Schweigepflicht unterschreiben wenn Daten zb. für einen anderen Facharzt weitergegeben werden müssen/sollen.

egyptwoman
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