Dienstfähigkeit

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dorkas2002
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Dienstfähigkeit

Beitrag von dorkas2002 »

Hallo
Ich bin Landesbeamter in Hessen (Justizvollzug).
Ich wurde im September 2011 am meinem Knie operiert.
Da dies eine recht umfangreiche OP war dauerte die Genesung bis Mai 2012.
Danach ging ich wieder zum Dienst aber mit einem Attest meines Arztes(Innendiensttauglich).
Man schickte mich natürlich zum AA. Dieser befürwortete dies für 5 Monate .
Nach diesem Zeitraum wurde ich wieder zum AA geschickt. Da ich noch immer probleme mit dem Knie hatte bzw habe bat ich ihn es bei der innendiensttauglichkeit zu lassen.Als Antwort bekam ich zu hören: Entweder ich schreibe sie Gesund oder ich schicke sie in den Ruhestand!
Da ich auf meine Versetzung in eine andere Anstalt warte habe ich ihm gesagt er solle mich dann wieder voll Diensttauglich schreiben.
Nun haben wir Februar 2013 und ich bin wieder Krank geschrieben und warte wieder auf eine OP im selben Knie.
Kann mich der Amstarzt in den Ruhestand schicken obwohl ich eigentlich Dienst machen könnte? Nur eben nicht überall in der JVA?
schäferhund
Beiträge: 346
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Re: Dienstfähigkeit

Beitrag von schäferhund »

Hallo dorkas 2002,

zunächst bedauere ich, dass du solche Schwierigkeiten mit deinem Knie hast und wünsche dir baldige Gesnesung. Die Aussagen des AA sind ganz großer "Käse".
Nicht der AA entscheidet, wer in den Ruhestand geht, sondern der Dienstherr. Er ist nicht gezwungen, den Empfehlungen des AA zu folgen. Hierzu gibt es auch eindeutige Gerichtsurteile. Wie steht dein Personalchef / Personalrat zu der Geschichte ?

Sollte man dich tatsächlich in den Ruhestand schicken wollen, wäre meiner Ansicht nach die Hilfe eines geeigneten Anwalts sinnvoll.
helena
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Registriert: 23. Mär 2012, 11:51
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Re: Dienstfähigkeit

Beitrag von helena »

ist denn mit AA hier der Justizarzt gemeint?
AnnaLynne
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Registriert: 6. Feb 2013, 16:00
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Re: Dienstfähigkeit

Beitrag von AnnaLynne »

@ Helena,

hiermit ist der Amtsarzt gemeint. Also der Begutachter.

LG

Anna
dorkas2002
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Registriert: 4. Feb 2013, 12:08
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Re: Dienstfähigkeit

Beitrag von dorkas2002 »

Hallo
Mit dem AA ist der Justizarzt gemeint.
Kann ich diesen ablehnen, da ich ihn für Befangen halte ?
Gruß
Dorkas2002
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