Urlaubsanspruch bei Wiedereingliederung

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Spielball
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Urlaubsanspruch bei Wiedereingliederung

Beitrag von Spielball »

Wer kennt sich mit dem so genannten "Hamburger Modell" aus.
Hat man während der Wiedereingliederung Anspruch auf Urlaub?
Egal was passiert, ich bin immer der Arsch!
arme Sau
Moderator
Beiträge: 890
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Beitrag von arme Sau »

hi,
leider kann ich dir nichts zu den rechtlichen rahmen bedingungen (die dich sicherlich mehr interessieren) sagen, nur soviel.

Das hamburger modell soll dir ja die "möglichst" einfache rückkehr in den beruf ermöglichen.
Insofern denke ich gibt es keine änderungen gegenüber dienst schiebenden kollegen.
Warst du das ganze letzte jahr krank und der jahresurlaub (rest) verfällt zum 31.03.07 dann hast du nun keinen anspruch auf resturlaub.

Der Jahresurlaub 07 steht dir jedoch komplett zu.

Jemand anderer, evt. rechtlich unterlegter meinung ?


.
eure
arme Sau
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arme Sau
Moderator
Beiträge: 890
Registriert: 10. Nov 2005, 08:25
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Beitrag von arme Sau »

Du darfst wegen der krankheit ja nicht schlechter gestellt werden wie ein "gesunder kollege".
Aber wie gesagt, rechtliche grundlage, fehlanzeige ! :cry:
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Angelfire
Beiträge: 402
Registriert: 15. Nov 2005, 23:35
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Beitrag von Angelfire »

Das Hamburger Modell ist eine stufenweise Wiedereingliederung, bei der man weiterhin als vom Arzt krank geschrieben gilt. Du kannst diese Krankschreibung nun durch Urlaub unterbrechen. Voraussetzung ist, das du einen Urlaubsanspruch hast, z.B. aus dem laufenden Jahr. Nimmst du während der Wiedereingliederung, ohne einen Urlaubsanspruch, an 7 Tagen nicht an der Maßnahme teil, so gilt das Projekt als gescheitert.

Nachzulesen bei Wikipedie, Stichwort "Hamburger Modell"

LG Angelfire
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