Dienstplangestaltung

Forum für Themen aus dem Bereich Strafvollzug

Moderator: Moderatoren

Antworten
popcorn
Beiträge: 2
Registriert: 25. Jul 2012, 22:42
Behörde:

Dienstplangestaltung

Beitrag von popcorn »

Hallo Zusammen,

ich arbeite in der JVA Straubing (Bayern) und bei uns sind meiner Meinung unmögliche Zustände in der Dienstplangestaltung

Vielleicht habt Ihr ja ein paar Antworten zu meinen Fragen (wenn möglich mit Gesetzestext oder Verordnung),

- darf ein Dienstplan mit Bleistift geschrieben sein
- wie lang muss eine Dienstplanänderung im voraus Angekündigt werden ( bei uns teilweise telefonisch 1 Stunde vor Dienstbeginn)
- dürfen im Dienstplan Dienstposten stehen die es gar nicht gibt
- wie lange muss ein Dienstplan im voraus veröffentlicht werden.

ich würde mich über ein paar Antworten freuen.

Bis bald
und Danke
Pebbels
Beiträge: 1
Registriert: 7. Nov 2012, 14:23
Behörde:

Re: Dienstplangestaltung

Beitrag von Pebbels »

Hallo Popcorn,

Da macht es sich euer Dienstplaner aber sehr einfach. So geht das natürlich nicht. Aber solange es jeder hinnimmt wird es halt gemacht. Dienstpläne bilden den Rahmen zur Gewährleistung qualifizierter Arbeitsabläufe und einer qualitativen Leistung unter Berücksichtigung der Interessen der Bediensteten. Er sollte ausgewogen, familienfreundlich, altersgerecht und sozial verträglich gestaltet werden. Er soll unter Berücksichtigung der neusten arbeitsmedizinischen und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissendie Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Bediensteten bei der Arbeitszeitgestaltung sicherstellen. Deswegen wurden die kurzen Dienste eingeführt. Also keine sieben Nächte und so. Der dezentrale Dienstplan sieht vor, dass jeder einzelne Bedienstete im SPExpert die kommenden vier Wochen einsehen kann. Soll und Ist-Dienstplan. Ein Dienstplantausch bzw ein Dienstplanwechsel Bedarf dem Einverständnis des Bediensteten. Auch kurze Wechsel dürfen nur mit dem Einverständnis jedes einzelnen gemacht werden, da auch die laut Arbeitszeitgesetz verboten sind. Sollte man jedoch einfach einen Dienstplantausch vorgenommen bekommen so ist dies ein angewiesener Dienst. Dann wiederum den Dienstplaner kontaktieren und ihm sagen, dass Du das schriftlich möchtest und schon ist der Fall auch meist erledigt. Die Anordnung erfolgt nur durch den AL und darf nur dreimal im Jahr stattfinden. Da ja keiner will, dass man das zuständige Ministerium über solche "fälschlicherweise" passierten Dinge informiert, wenn es z.b. einfach
abgeändert wird....! Außerdem darf Dienst nur angewiesen werden, wenn wirklich "Not am Mann" ist.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

Lieben Gruß
Pebbels
egyptwoman
Beiträge: 682
Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
Behörde:
Wohnort: Hurghada/Ägypten

Re: Dienstplangestaltung

Beitrag von egyptwoman »

Ich gebe Pebbels zu 100 % Recht. Da ich selbst mal in Bayern im Vollzug tätig war, weiß ich welche Zustände da teilweise in den Anstalten herrschen und gerade auch in Straubing, was ja in den JVA´s in Bayern als "Familienanstalt" bezeichnet wird, weil dort wohl viele irgendwie miteinander verbandelt sind. Das Problem wird wohl sein, wenn du dich dagegen als einzelner wehrst, wirst du einen schweren Stand haben, versuch noch Kollegen dazuzugewinnen, die das so sehen wie du, wie immer: nur in der Masse erreicht man meist etwas, ansonsten müsstest du dann über einen evtl Wechsel der Anstalt zb. Regensburg nachdenken (das wäre ja die nächstliegende, falls du aus sozialen Gründen nicht wechseln kannst).
Ich hoffe du kannst etwas erreichen und da ich weiß das der PR wohl eher Anstaltsleiternah agiert, wird dir im Notfall nichts anderes übrig bleiben als sich im Ministerium (natürlich unter Einhaltung des Dienstweges) über die Missstände zu beschweren und dann noch hoffen das dort nicht irgendein "Freund" deines jetzigen Anstaltsleiters sitzt.
Ich wünsche dir viel Erfolg und vor allem Durchhaltevermögen.

egyptwoman
Rabbittail
Beiträge: 7
Registriert: 1. Aug 2013, 16:03
Behörde:

Re: Dienstplangestaltung

Beitrag von Rabbittail »

... und ich dachte schon, bei uns in HH ist es schlimm.
WärterHH
Beiträge: 5
Registriert: 12. Mär 2013, 18:32
Behörde:

Re: Dienstplangestaltung

Beitrag von WärterHH »

Hallo Popcorn,

ich finde diese Aussage von "Peppels" sehr schön, wenn es denn auch so ist.
"jeder einzelne Bedienstete im SPExpert die kommenden vier Wochen einsehen"
Ich war im HH StrVD tätig und was dort die Diensplanung angeht, ist eher traurig. Was aber des fehlenden Personals zu schulden ist.
Früher wurde unser Diensplan immer rechtzeitig (1-2 Tage im vorraus) ins "Netz" gestellt, wo ihn jeder einsehen konnte, dann wurde nur noch am Vorabend eingestellt und plötzlich gab es ihn gar nicht mehr, da die Zentralebeamten (zuständig für die Planung zu Dienstbeginn) zu viel ändern mußten, da viele Personalausfälle und die Kollegen dann halt logischerweise auf die Stationen verteilt werden, wo bedarf ist.
Wie es jetzt allerdings aussieht, auch in Bezug auf SP-Expert, kann ich leider nicht sagen. Auf jedenfall gab es keine Einsicht in SP-Expert, das war den DGL (Dienstgruppenleiter) vorbehalten, welche auch die Einsatzplanung untereinander abstimmen und dir dann auch sagen, wenn du woanders eingesetzt wirst. Schließlich ist man ja auf "überall" einsetzbar. Natürlich innerhalb der Schichtgruppe. Falls doch mal Personal in der anderen Schicht fehlt, dann wird logischerweise gefragt.
Fazit ist, wenn wenig Personal ==> viele Überraschungen. :shock:

Grüße aus Hamburg
Antworten