Recht auf Beförderung?

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gusteg
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Recht auf Beförderung?

Beitrag von gusteg »

Ich bin seit 2000 LB auf LZ.Meine Besoldung ist immer noch nach A7.
Meinen Dienst verrichte ich im Massregelvollzug.(-->forensische Psychiatrie.)Ich bin der letzte Beamte hier deshalb kann mir niemand konkret Fragen zu diesem Thema beantworten.
Was passiert nun wenn ich einen Antrag auf Beförderung stelle?
Vielen Dank schonmal im Vorraus.

Gruss Gusteg
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Ossikind
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Re: Recht auf Beförderung?

Beitrag von Ossikind »

gusteg hat geschrieben:Was passiert nun wenn ich einen Antrag auf Beförderung stelle?
Na mach doch mal.....
Übrigends bin ich seid 1994 dabei und auch noch A7 !!!!!!
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
gusteg
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Beitrag von gusteg »

so einen kleinen Tip diesbezüglich hatte ich mir schon erhofft!!!!!!!!!!!!!!!!
schäferhund
Beiträge: 346
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Beitrag von schäferhund »

Hallo gusteg,

Ein "Recht auf Beförderung" gibt es meines Wissens nicht (lasse mich aber gerne diesbezüglich belehren, falls dem nicht so sein sollte). Ein entfernter Angehöriger von mir ist ebenfalls Beamter, musste auch außergewöhnlich lange auf seine Beförderung warten und war immer wieder dem Spott von Kolleginnen und Kollegen ausgesetzt. Er vereinbarte dann irgendwann ein persönliches Gespräch mit dem Vorgesetzten seines Chefs im zuständigen Ministerium. Etwa 6 Wochen wurde er befördert.

Gruß
Schäferhund
Roland64
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Beitrag von Roland64 »

Moin gusteg,

mittlerweile ist es wohl allgemein so, dass der Dienstherr bzw. Arbeitgeber entscheidet, was er für eine Tätigkeit ausgeben kann bzw. will.
In meinem Bereich (Bahn) hatten wir letztens ein Treffen von "Disponenten" von 4 verschiedenen Gesellschaften.
Hier war von A7 bis A11 alles dabei, obwohl vom Tätigkeitsbild her alles die gleiche Tätigkeit war.
Es macht meines Erachtens Sinn, den Vorgesetzten mal direkt anzusprechen und auf eine gewünschte Beförderung hinzuweisen.
Wird ja wohl in der "freien Wirtschaft", in der wir uns mittlerweile befinden, üblicherweise so praktiziert.
Zumindest würde ich mal Ansprüche anmelden und bei negativem Bescheid gleich mal nachfragen, wann vom Zeitrahmen her mit einer Beförderung zu rechnen ist.

DAS steht dir mE. zu. Keiner kann erwarten, die Laufbahn "mittlerer Dienst" einzuschlagen und nach 50 Dienstjahren mit A 7 in Pension zu gehen.

viele Grüße,
Roland
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