
Muss man bei Einstellung wegen Verfolgungsverjährung den Rechtsanwalt selbst bezahlen oder kann hier noch nachträglich eine Entscheidung über die Kosten herbeigeführt werden?
Anwaltskosten nach Einstellung OWi wg. VerfolgungsverjährungModerator: Moderatoren
Anwaltskosten nach Einstellung OWi wg. VerfolgungsverjährungIch habe heute eine Mitteilung der Bußgeldstelle erhalten, dass eine OWi-Sache (war etwas sehr zu schnell über die Autobahn gebrettert
![]() Muss man bei Einstellung wegen Verfolgungsverjährung den Rechtsanwalt selbst bezahlen oder kann hier noch nachträglich eine Entscheidung über die Kosten herbeigeführt werden?
Re: Anwaltskosten nach Einstellung OWi wg. VerfolgungsverjähSelbst bezahlen. § 105 OWiG verweist ausgerechnet nicht auf § 467 StPO. Gruß aus der Anstalt.
Re: Anwaltskosten nach Einstellung OWi wg. VerfolgungsverjähVielen Dank für den Hinweis.
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