Hallo zusammen,
eine Frage zur Bemessungsgrundlage: Normalerweise wird das Nettoeinkommen der letzen 12 Monaten vor Geburt zur Grunde gelegt und die Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde , werden nicht mit einbezogen. Was ist wenn ich aber möchte, dass die Monate einbezogen werden weil sie für mich günstiger sind. Geht das ?
Elterngeld
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 30. Jul 2012, 12:30
- Behörde:
- Wohnort: Gera
- Kontaktdaten: