Schulschlüssel und Altersteilzeit

Hier kann man Fragen stellen die nichts mit Beamten & Co. zu tun haben.

Moderator: Moderatoren

Antworten
gagamehus
Beiträge: 2
Registriert: 26. Feb 2012, 17:33
Behörde:

Schulschlüssel und Altersteilzeit

Beitrag von gagamehus »

Bedeutet eigentlich der Vorruhestand des Lehreres, also die sogenannte "passive Phase" der Altersteilzeit, dass man nun nicht mehr zum Kollegium gehört? Ich meine, im Vorruhestand wurde man noch nicht pensioniert, so dass man rechtlich noch zum Kollegium gehört. Mich interessiert diese Frage deswegen, weil ich noch gerne die Schulschlüssel für weiter Aktivitäten behalten möchte. Da unser Hausmeister aber meint die Schüssel einsammeln zu müssen, haben wir hier eine Meinungsverschiedenheit.
Wer kann mir hier eine plausible, also auch rechtlich abgesicherte Argumentation geben? Natürlich akzeptiere ich auch die Notwendigkeit der Schlüsselabgabe, wenn es denn sein muss.http://www.beamtentalk.de/posting.php?mode=post&f=14#
Zuletzt geändert von gagamehus am 26. Feb 2012, 19:36, insgesamt 2-mal geändert.
gagamehus
Beiträge: 2
Registriert: 26. Feb 2012, 17:33
Behörde:

Re: Schulschlüssel und Altersteilzeit

Beitrag von gagamehus »

Du hast mir mit Deiner Antwort schon sehr geholfen. Danke. Du hast wohl aber auch bemerkt, dass ich mich mit diesen Bezeichnungen Vorruhestand-Altersteilzeit nicht gut angefreundet habe. Darum bin ich Dir umso mehr dankbar, denn Du scheinst diese Begriffe klar zu kennen und auseinanderhalten zu können. Trotzdem sagst Du in Deiner Antwort die Einschränkung "... meines Wissens musst Du die Schlüssel abgeben". Eigentlich ist jeder froh, wenn er die Schlüssel der Schule abgeben kann: Arbeit erledigt, Schlüsselverantwortung (Verlust der Schlüssel, etc) weg; endlich frei! Aber ich benutze noch meinen Raum für VHS-Kurse. Der Raum wurde von mir eingerichtet und gepflegt und ich müsste auch zur Vorbereitung der Kursabende immer mal wieder in diesem Raum Vorbereitungen durchführen, z.B. Software aktualisieren, PC warten, etc. .Es wäre für mich ganz hilfreich, wenn ich die Schlüssel noch behalten könnte; wenn ich also rechtlich definitiv einen §§, Abs. o.ä. wüsste, mit denen man argumentiert. Ob das Behalten oder die Abgabe daraus folgt?
Aber besten Dank nochmals für Deine schnelle Reaktion und hilfreiche, erste Antwort.
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Schulschlüssel und Altersteilzeit

Beitrag von Bundesfreiwild »

Hm.
Ich denke, hier muss man trennen.

Und zwar den Fakt, dass man am Schulbetrieb nicht mehr teilnimmt und demzufolge auch keine Schlüssel mehr bräuchte. Deswegen hat der Hausmeister wohl die Aufgabe, den Schlüssel einzusammeln.

Die Nutzung des Raumes als VHS-Raum sozusagen für Dozententätigkeit - und die ist normalerweise eine genehmigte Nebentätigkeit - steht auf einem eher "privaten" Blatt.

Deshalb würde ich die Schulleitung anschreiben, wie man dies in Zukunft regeln möchte und ob die Schlüssel so lange beim Dozent bleiben können, wie er dort Kurse organisiert.
Oder ob gewährleistet ist, dass man jederzeit die Schlüssel beim Hausmeister abholen könnte, wenn im Raum für die VHS etwas vorzubereiten oder der Unterricht zu halten wäre.

Manchmal hilft es einfach, etwas Kommunikation mit der oberen Führungsetage zu betreiben, um Kleinigkeiten in organisierte Bahnen zu lenken und Kleinkrieg zu vermeiden.
Antworten