Wann in Ruhestand bei Schwerbehinderung?
Verfasst: 3. Aug 2016, 15:38
Hallo, ich bin Polizeibeamter in BW und habe eine Schwerbehinderung mit 50GdB. Hat die Regelung, dass man mit einer Schwerbehinderung 2 Jahre früher in Ruhestand gehen darf in Baden-Württemberg immer noch Bestand und wo finde ich diese Regelung? Stimmt es, dass man sich mit dem 55. Lebensjahr entscheiden muss, ob man Altersteilzeit oder lieber Frühpensionierung in Anspruch nehmen möchte? Vielen Dank!