Guten Tag,
mein großer Wunsch ist es eine Ausbildung bei der Polizei zu machen. Leider habe ich früher eine schwere Zeit gehabt und war nicht ganz klar im Kopf und es wurde eine Ermittlung durchgeführt ( Körperverletzung/Hausfriedensbruch/Beleidigung ). Ich habe es bereut und das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
Nun muss ich in der Bewerbung angeben ob gegen mich ein ermittlungsverfahren lief/läuft. Ich habe keine Anzeige und keine Folgen von der Geschichte, muss man das dann angeben ? Und inwieweit hat es Auswirkungen, wenn ich es Angebe ( was ich tun werde ) auf die Bewerbung ? Es war vor 2 Jahren und wie gesagt, ich habe es bereut und ich habe seitdem ( war eine Ausnahme ) keinerlei Konflikte mit dem Staat.
Wäre dankbar für Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Blackbeard1
Eingestelltes Ermittlungsverfahren-Bewerbung
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Re: Eingestelltes Ermittlungsverfahren-Bewerbung
Wenn du angeben musst, ob ein Ermittlungsverfahren gegen dich LIEF und danach gefragt wird, dann muss du es wohl angeben.
Bei einer Einstellung dürfte es wohl für den Bewerbungsprozess keine großen Auswirkungen haben.
Ein paar Themen unter deinem gibt es einen ähnlichen Thread.
Bei einer Einstellung dürfte es wohl für den Bewerbungsprozess keine großen Auswirkungen haben.
Ein paar Themen unter deinem gibt es einen ähnlichen Thread.
Re: Eingestelltes Ermittlungsverfahren-Bewerbung
Und damit sollte es gut sein.El Pocho hat geschrieben: ...
Ein paar Themen unter deinem gibt es einen ähnlichen Thread.
ENDE
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Totale Überwachung stoppen
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