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Bundeslandwechsel 1. Härtefall / 2. mD -> gD

Verfasst: 27. Nov 2014, 17:35
von Stoxx
Hallo,

in den letzten Tagen habe ich mich bereits mit dem grundsätzlichen Thema "Bundeslandwechsel" befasst.

Grundsätzlich ist mir natürlich bewusst, dass es eine zuverlässige Aussage nur von den jeweiligen Dienstherren geben kann, dennoch hoffe ich auf eure Unterstützung bevor ich den offiziellen Weg beschreite.

Ich bin derzeit im mittleren Dienst (derzeit noch in der beamtenrechtlichen Probezeit) in Berlin.
Nach Ende der Probezeit (Beginn 2015) möchte ich gerne versuchen zurück in die Heimat (Rheinland Pfalz) zu kommen.

Da die Laufbahn in RLP zweigeteilt ist und dort grundsätzlich keiner mehr im mD eingestellt wird, bin ich mir des Problems der Laufbahn bewusst.

Meine bisherige Recherche hat jedoch ergeben, dass RLP grundsätzlich einem Tausch zustimmen würde, wenn der Kollege aus RLP über einen Kompaktlehrgang oder "per Handschlag" in den gD übergeleitet wurde. Darf also kein "echter" / gelernter PK sein.
Ich selbst müsste zu diesem Zeitpunkt mind. A8 besoldet sein (das ist das kleinere Problem). Diese Möglichkeit den Kollegen "Handschlag-PK" zu finden, der nach Berlin möchte scheint mir schon etwas schwierig zu sein.

Alternativ wurde mir durch die Koordinierungsstelle in RLP mitgeteilt, dass ich, sofern A8, auch gerne in RLP anfangen könnte, wenn mich mein alter Dienstherr frei gibt.

Das wird Berlin natürlich nicht einfach so machen.
Nun ist es jedoch so, dass ich im Familienkreise eine schwerbehinderte und pflegebedürftige Angehörige habe. Die Pflege / Betreuung ist bislang (noch) so möglich. Absehbar ist jedoch, dass es in Zukunft (m)einer Unterstützung bedarf.

Jetzt meine Fragen hierzu nun:

Wechsel als Härtefall

- Hat jemand von euch Erfahrungen mit einem Länderwechsel unter diesen Umständen?

- Gibt es für diese Konstellation evtl. eine Art "Härtefall" welcher eine Familienzusammenführung unter sozialen Gesichtspunkten ermöglicht ohne, dass ich einen Tauschpartner habe?


bzw.

zweiter Thmenkomplex
mD -> gD ohne Sperrfist?

Die Absprache der Innenminister sieht vor, dass es vor einer Einstellung im neuen Bundesland eine Sperrfrist von 12 Monaten gibt.
Allerdings ist diese Sperrfrist meines Erachtens nur für den Wechsel der gleichen Laufbahn vorgesehen.
Würde ich also aus dem mD Berlin nach RLP in den gD wechseln, wäre ich dann von dieser Sperrfrist befreit?
Dann könnte ich mich ja theoretisch in RLP bewerben. Alle Test mitmachen und bei Zusagen um Entlassung in Berlin bitten.
ODER?

Vorab schon einmal danke für alle Antworten