Eingestellte Anzeige bei Polizeibewerbung angeben?
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Eingestellte Anzeige bei Polizeibewerbung angeben?
Hallo,
mein großer Wunsch ist es, bei der Polizei anzufangen. Leider habe in meinem Leben zwei Anzeigen gehabt. Eine kleine Sachbeschädigung, die entschuldigt und bezahlt wurde und dann nach §153 eingestellt wurde. Die zweite war durch ganz blöde Zufälle, wo wir als Gruppe beschuldigt wurden Hausfriedensbruch begangen zu haben, was sich aber als falsch rausstellte und somit nach §170 Abs.2 eingestellt wurde. Die erste Anzeige ist fast 3 Jahre her und die zweite fast 1 Jahr. Wie verhalte ich mich jetzt? Beides bei der Bewerbung auf jeden Fall angeben? Führt das zum sofortigen Ausschluss?
mein großer Wunsch ist es, bei der Polizei anzufangen. Leider habe in meinem Leben zwei Anzeigen gehabt. Eine kleine Sachbeschädigung, die entschuldigt und bezahlt wurde und dann nach §153 eingestellt wurde. Die zweite war durch ganz blöde Zufälle, wo wir als Gruppe beschuldigt wurden Hausfriedensbruch begangen zu haben, was sich aber als falsch rausstellte und somit nach §170 Abs.2 eingestellt wurde. Die erste Anzeige ist fast 3 Jahre her und die zweite fast 1 Jahr. Wie verhalte ich mich jetzt? Beides bei der Bewerbung auf jeden Fall angeben? Führt das zum sofortigen Ausschluss?
Re: Eingestellte Anzeige bei Polizeibewerbung angeben?
Du musst mit Sicherheit ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen, dort steht es dann eh drin.
Inwieweit sich deine Taten auf die Bewerbung auswirken, kann ich nicht sagen.
Inwieweit sich deine Taten auf die Bewerbung auswirken, kann ich nicht sagen.
Re: Eingestellte Anzeige bei Polizeibewerbung angeben?
Ein polizeiliches Führungszeugnis muss nicht mitgegeben werden. Die Angabe ist freiwillig und die dürfen aber nachgucken. Im Führungszeugnis steht nichts drin, da ich ja nicht verurteilt wurde.
Re: Eingestellte Anzeige bei Polizeibewerbung angeben?
Für die Einstellung bei der Polizei ist ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich !fatal hat geschrieben:Ein polizeiliches Führungszeugnis muss nicht mitgegeben werden. Die Angabe ist freiwillig und die dürfen aber nachgucken. Im Führungszeugnis steht nichts drin, da ich ja nicht verurteilt wurde.
Welche Informationen man darin findet, kann man hier nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html
Ergänzend, wenn man Informationen verschweigt, kann man auch nachträglich wieder aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden.
Gruß vom Steinbock
Re: Eingestellte Anzeige bei Polizeibewerbung angeben?
Ok, ich gehe aber davon aus, dass meine geringen Delikte nicht im Führungszeugnis auftauschen. Sicherheitshalber werde ich diese Woche noch ein solches beantragen. Wenn dort nichts drin steht, muss ich dennoch alle "Anzeigen" angeben?
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Re: Eingestellte Anzeige bei Polizeibewerbung angeben?
Die Behörden kriegen ein ausführlichereres.fatal hat geschrieben:Ok, ich gehe aber davon aus, dass meine geringen Delikte nicht im Führungszeugnis auftauschen. Sicherheitshalber werde ich diese Woche noch ein solches beantragen. Wenn dort nichts drin steht, muss ich dennoch alle "Anzeigen" angeben?
Re: Eingestellte Anzeige bei Polizeibewerbung angeben?
Kann ich das selbst beantragen ohne eine Forderung der Polizei mitzuliefern, also sozusagen erstmal nur für mich selbst?
Re: Eingestellte Anzeige bei Polizeibewerbung angeben?
Aber sicher musst Du dieses selbst beantragen - und wenn was negatives drinnen steht, kannst Du ja deine Bewerbung bei der Polizei zurückziehen.fatal hat geschrieben:Kann ich das selbst beantragen ohne eine Forderung der Polizei mitzuliefern, also sozusagen erstmal nur für mich selbst?
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Re: Eingestellte Anzeige bei Polizeibewerbung angeben?
Falls es den TE noch interessiert:
1. Heißt es nicht Führungszeugnis, sondern Auskunft aus dem Bundeszentralregister.
2. Bekommen Behörden, sofern ein berechtigtes Interesse besteht und das tut es in diesem Fall, eine sog. unbeschränkte Auskunft, im Fachjargon auch Auszug nach Belegart 0 genannt.
3. Sind staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren dort nicht enthalten, diese werden in einem gesonderten Register geführt und sind bei der damals bearbeitenden Polizeibehörde für 3 Jahre gespeichert. Hieraus werden allerdings keine Auskünfte eingeholt, weil es einfach unmöglich ist alle Polizeidienststellen anzuschreiben.
4. Wäre es für eine korrekte Antwort erforderlich, dass der TE sein Alter zum Zeitpunkt der Anzeige angibt, da es für Jugendliche und Heranwachsende gesonderte Bestimmungen über Auskünfte und gespeicherte Daten gibt.
5. Hat der TE, wie bereits richtig festgestellt, einen Anspruch auf unbeschränkte Auskunft. Diese Auskunft wird aber nicht an den Anspruchsteller übersandt, sondern nur zur Einsicht an eine im BZR-Gesetz genannte Behörde. Kopien dürfen von der Auskunft nicht erstellt werden und die Auskunft wird nach Einsichtnahme vernichtet.
In diesem Sinne...
1. Heißt es nicht Führungszeugnis, sondern Auskunft aus dem Bundeszentralregister.
2. Bekommen Behörden, sofern ein berechtigtes Interesse besteht und das tut es in diesem Fall, eine sog. unbeschränkte Auskunft, im Fachjargon auch Auszug nach Belegart 0 genannt.
3. Sind staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren dort nicht enthalten, diese werden in einem gesonderten Register geführt und sind bei der damals bearbeitenden Polizeibehörde für 3 Jahre gespeichert. Hieraus werden allerdings keine Auskünfte eingeholt, weil es einfach unmöglich ist alle Polizeidienststellen anzuschreiben.
4. Wäre es für eine korrekte Antwort erforderlich, dass der TE sein Alter zum Zeitpunkt der Anzeige angibt, da es für Jugendliche und Heranwachsende gesonderte Bestimmungen über Auskünfte und gespeicherte Daten gibt.
5. Hat der TE, wie bereits richtig festgestellt, einen Anspruch auf unbeschränkte Auskunft. Diese Auskunft wird aber nicht an den Anspruchsteller übersandt, sondern nur zur Einsicht an eine im BZR-Gesetz genannte Behörde. Kopien dürfen von der Auskunft nicht erstellt werden und die Auskunft wird nach Einsichtnahme vernichtet.
In diesem Sinne...
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
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Re: Eingestellte Anzeige bei Polizeibewerbung angeben?
Das wäre meines Wissens das zuständige Amtsgericht.wesermeister hat geschrieben:5. Hat der TE, wie bereits richtig festgestellt, einen Anspruch auf unbeschränkte Auskunft. Diese Auskunft wird aber nicht an den Anspruchsteller übersandt, sondern nur zur Einsicht an eine im BZR-Gesetz genannte Behörde. Kopien dürfen von der Auskunft nicht erstellt werden und die Auskunft wird nach Einsichtnahme vernichtet.
In diesem Sinne...
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Re: Eingestellte Anzeige bei Polizeibewerbung angeben?
Kann jedes beliebige AG sein, Näheres steht im Gesetz...
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
Re: Eingestellte Anzeige bei Polizeibewerbung angeben?
Du musst - NUR - das angeben, wonach gefragt wird, z.B. im Personalbogen etc.