Verschiedene Fragen zum Vorruhestand

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Hesse73
Beiträge: 2
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Verschiedene Fragen zum Vorruhestand

Beitrag von Hesse73 »

Guten Abend allerseits,

ich habe erst heute dieses Forum entdeckt und mich gleich angemeldet da hier oftmals große Sachkenntnis bei den Mitgliedern vorhanden zu sein scheint.
Zu meiner Person: Jahrgang 1973,A 11, seit knapp 20 Jahren im Dienst bei der hessichen Polizei. Unverheiratet, keine Kinder, Steuerklasse 1, seit knapp einem Jahr GdB 50. Über die Jahre hatte ich mehrere Dienstunfälle, jeweils anerkannt, Folge jeweils HWS Trauma. Hinzu kam ein weiterer DU. Wegen dieses letzten Du war ich beim Polizeiarzt und bei einem externen Gutachter. Diagnose ist PTBS. Der Polizeiarzt empfiehlt Anerkennung dieses DU und eine MdE von 40. Die Behörde hat das ganze allerdings noch nicht bestätigt. Die Folgen der DUs die meine HWS betrafen, will die Behörde nicht anerkennen. Es würde die Kausalitaät fehlen und ich solle noch weitere Beweisführung betreiben. Nun soll ich in den Ruhestand gehen. Hier lese ich oftmals einen Betrag von 1367 Euro netto im Monat. Trifft das auch in meinen Fall zu? Weiterhin lese ich, dass Beamte die dienstunfähig undabhängig von einem Dienstunfall sind gewisse Summen hunzuverdienen können. Wie wäre das, wenn die Behörde mir schlussendlich nicht die MIndestversorgung sondern ein Ufallruhegehalt zahlen würde? Wie hoch wäre dies etwa und wieviel könnte ich da hinzuverdienen? Nicht in den nächsten paar Jahren aber vielleicht könnte ich ja mittelfrsitig einen kleinen Job annehmen.
Bitte meine Fragen nicht Falsch verstehen. Ich bin zwar alleinstehend, aber von mir sind trotzdem noch einigen Menschen und andere Lebewesen abhängig. Mit der Mindestversorgung sähe es da dann mau aus....
Bin für jeden Hinweis dankbar!
ich bins
Beiträge: 45
Registriert: 20. Mär 2013, 17:31
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Re: Verschiedene Fragen zum Vorruhestand

Beitrag von ich bins »

Hallo,
ich denke mal das das Beamtenrecht beim Strafvollzug und bei der Polizei und anderen im Großen und Ganzen gleich ist.
Wenn Du also einen anerkannten DU ( Dienstunfall ) hast wirst Du immer mehr als die Mindestpension bekommen...erst recht mit 20 Jahren und A 11.

Einfache Berechnnung beim anerkannten DU :

anrechenbare Dienstzeit : Ausbildung , Dienstjahre als Polizist x 1,875 danach wird die Dienstzeit bis zum regulären Pensionsdatum zu 2/3 berechnet ( z.b. von noch 18 Jahren würde man noch 12 J mit dem Faktor 1,875 berechnen ) .
Falls Du damit nicht 66 % des Bruttogehaltes erreichen würdest sind die 66% das Minimum....das Maximum sind 71,75 % ( falls Du über diesen Wert kommen würdest gäbe es also nicht mehr...)
Dieser Betrag wir aber noch versteuert....
Lt. LBV Mitarbeiter Auskunft ist ein Brutto Betrag von 1800,- € steuerfrei...
Wenn Du aufgrund des DU die MDE über 30 hast könntest Du m.M. nach wohl auch noch Unfallausgleich erhalten....angepasst an SGB kämen da dann nochmal 170 € bei MDE 40 monatlich steuerfrei hinzu.
Hinzuverdienstmöglichkeit wird allgemein bei einem Minijob bis 450,- € liegen...

Hinweis : Dies sind alles Werte die bei meinem Fall Anwendung finden, bzw. mir so berechnet wurden....gleichwohl schließe ich nicht aus das es noch die ein oder andere Abweichung geben kann und wohl auch geben wird.
Grundsätzlich kann man aber alles im Netz unter den jeweiligen Gesetzestexten finden. ( BeamtStG,BBG,BeamtVG)...

Gruß
ich
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