Gleichstellung schwerbehinderung

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Lenchen44
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Gleichstellung schwerbehinderung

Beitrag von Lenchen44 »

Hallo.

Ich bin neu hier und hoffe das mir jemand Auskunft geben kann.
Ich bin im Wach und Wechseldienst. 2002 bis 2004 durchlief ich das PDU - Verfahren. Hierbei wurde festgestellt, dass ich zwar chronisch krank sei aber trozdem Polizeidiensttauglich. Im Anschluss daran habe ich beim Versogungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Hier wurde mir ein Gdp von 30 zugesprochen. Anerkannt wurden u.a. Probleme mit den Verdauungsorganen. Aufgrund des anstrengenden Wechseldienstes kam es dann aufgrund der behinderungsbedingten Krankheiten immer wieder zun Fehlzeiten.

Ich musste daher immer wieder Fehlzeitengespräche führen mit der Androhung auf ein erneutes PDU-Verfahren. Zusätzlich wurde ich zur Strafe auf eine andere Wache für drei Monate umgesetzt. Die Fehlzeiten wurden nun in meine Beurteilung geschrieben und die Beurteilung wurde hinuntergesezt.

Ich habe mich schon auf mehrere Stellen beworben um aus dem Wechseldienst herauszukommen. Dort bekomme ich dann die Aussage, ich sei gesundheitlich zu unzuverlässig.

Ich habe jetzt einen Antrag auf Gleichstellung abgegeben.
Kann mir jemand Auskunft geben, wie gut meine Aussichten sind?

Vielen Dank
Rechtlerin
Beiträge: 403
Registriert: 7. Sep 2012, 15:54
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Re: Gleichstellung schwerbehinderung

Beitrag von Rechtlerin »

Für den Antrag auf Gleichstellung ist es unerheblich, welche Krankheit zu hast - das wäre ja eine Benachteiligung, wenn hier bestimmte
Krankheiten ausgeschlossen würden.

Für die Beantragung kommt es nur drauf an, ob die mindestens den GdB von 30 hast - gegen eine Ablehnung kannst du noch Widerspruch
einlegen.

Hier mal ein Link dazu:
http://www.schwbv.de/gleichstellung.html

Wenn du nachweislich keinen Arbeitsplatz wegen der Behinderung bekommst, ist das auf jeden Fall ein Argument für die Gleichstellung.
Aber der Grund, dass du gesundheitlich unzuverlässig bist, würde ich auch so nicht stehen lassen.
Auf jeden Fall ist ein Antrag der erste Schritt - wenn dieser abgelehnt werden sollte, muss halt die Begründung und dann das weiter
Vergehen geprüft werden.

Im Zweifelsfall kannst du dich auch von einem Fachanwalt beraten lassen - das würde ich auch jeden Fall nach einer Ablehnung durchführen.
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