finanzielle Urlaubsabgeltung voll pfändbar ? Pol NRW

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ak0511
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finanzielle Urlaubsabgeltung voll pfändbar ? Pol NRW

Beitrag von ak0511 »

Hallo, ein Polizeibeamter ist vor 5 Jahren aus Krankheitsgründen in den vorzeitigen Ruhestand getreten. Es bestand noch ein Urlaubsanspruch für das Jahr 2007 und 2008. Dieser Anspruch wurde jetzt erneut geltend gemacht gem. EuGH Urteil bzw. VG Arnsberg.

Zitat: Auch Beamte, die vor ihrem Ruhestand wegen lang andauernder Krankheit keinen Urlaub mehr nehmen konnten, haben Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung. Das ergibt sich aus europäischem Recht und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wie am Donnerstag, 31. Januar 2013, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied (Az.: 2 C 10.12). Geld gibt es danach allerdings nur für den Mindesturlaub nach EU-Recht von 20 Tagen. Zitat Ende

Dieses wurde mittlerweile gem. eines Runderlasses des Finanzministerium NW umgesetzt.

Jetzt die Frage ist dieses voll pfändbar wie es das LBV ( Landesamt für Besoldung u. Versorgung ) mitteilt: Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist Ersatz für die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht, die Urlaubsabgeltung somit fortzuzahlendes Arbeitsentgeld.Als solches ist die Abgeltung ebenso wie das während des Urlaubs fortgezahlte Arbeitsentgeld (Urlaubsentgelt, Rdn.987 ) pfändbar.
Der Ruheständler hatte folgendes gelesen: nicht pfändbar sind das Urlaubsgeld und die finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs, Aufwandsentschädigungen, Auslösen, Gefahrzenulagen, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Heirats- und Geburtsbeihilfen, Erziehungsgelder und Blindenzulagen.
Dazu meint das LBV nur das dieses auf Beamte nicht zutrifft da diese keinen Anspruch auf Urlaubsgeld haben. Der Ruheständler sieht es anders, logisch geht ja um sein Geld. Hat er Recht oder das LBV ?

Gruß
Gerda Schwäbel
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Re: finanzielle Urlaubsabgeltung voll pfändbar ? Pol NRW

Beitrag von Gerda Schwäbel »

ak0511 hat geschrieben:Der Ruheständler hatte folgendes gelesen: nicht pfändbar sind das Urlaubsgeld und die finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs, ...
Er hat wohl etwas ziemlich Altes gelesen. Das war lange umstritten. Im Jahr 2001 hat aber das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Urlaubsabgeltung von Arbeitnehmern pfändbar ist. Ich sehe keinen Grund, wieso für die Urlaubsabgeltung von Beamten eine andere Sichtweise erforderlich sein sollte.
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