Beteiligung an einer OHG ?

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Marcel
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Beteiligung an einer OHG ?

Beitrag von Marcel »

Hallo, ich bin neu hier !
Ich bin während meiner Recherche imNetz über diese Seite gestolpert und möchte auf diesem Wege auf evtl vorhandene Erfahrungen zurückgreifen.

Ich möchte mich an einer OHG beteiligen und Frage mich, ob dem handfeste Gründe des LBG, beamtenrechtsrahmengesetz od dergleichen entgegenstehen.

Gründe aus der Nebentätigkeitsverordnung liegen bei mir nicht vor.
Sittliche Grùnde, die der Aussenwirkung auf den Polizeidienst entgegenstehen würden, liegen auch nicht vor.
Bliebe me nach nur ein entgegenstehen der "vollen Hingabe" jedoch habe ich bisher keine Urteile gefunden, die ich auf meinen Fall anwenden könnte.

Bin auf Meinungen und Erfahrungen gespannt.
Blue Ice Ultra
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Beitrag von Blue Ice Ultra »

Zwei Fragen vorab: Welches Bundesland und was macht die OHG genau?
Marcel
Beiträge: 2
Registriert: 21. Okt 2011, 13:27
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Beitrag von Marcel »

Es handelt sich bei der OHG um eine Firma in der Coputerbranche, die bereits seit mehreren Jahren erfolgreich am Markt ist.

Das Land ist NRW
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Beitrag von Blue Ice Ultra »

LBG und BRRG haben erstmal mit Deiner möglichen Nebentätigkeit wenig zu tun. Die eigentlichen Regelungen dazu befinden sich in der Nebentätigkeitsverordnung NRW (NtV NRW). Meiner Ansicht spricht erstmal nichts dagegen. Wichtig wäre, das es zu keiner Interessenkollision mit Deiner Haupttätigkeit kommt und auch kein möglicher Versagungsgrund (§§ 6 und 7 NtV) vorliegt. Ob sich das aber finanziell lohnt steht auf einem anderen Blatt (Stichwort: Abführungspflicht (§ 13 NtV)). Wir hatten das hier in einem anderen Thread (Landesbeamten).
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