Wiedereinstellung Anspruch auf Rückzahlung

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Holder
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Wiedereinstellung Anspruch auf Rückzahlung

Beitrag von Holder »

Liebes Forum,

ich kenne jemanden der sich bis Juli 2019 noch im Beamtenverhältnis befand. Er war Student im 3. Ausbildungsjahr aber musste eine Klausur zum 2. Mal wiederholen. Diese Klausur wurde zunächst mit einer 5.0 gewertet. Im Land NRW bedeutete das für Ihn, dass er zunächst auf dem Beamtenverhältnis entlassen wurde. Daraufhin klagte der Studierende erfolgreich gegen das Klausurergebnis. Das Prüfungsamt akzeptierte den Widerspruch des Anwaltes und hebte die Benotung der Klausur von einer 5.0 auf eine 4.0. Im Ergebnis bedeutete das für den Studierenden, dass er in das Beamtenverhältnis wiederaufgenommen wird. Es war nicht nötig vor das Verwaltungsgericht zu gehen, da das Prüfungsamt deutlich erkennen konnte das die Klausur fehlerhaft bewertet wurde. Der Studierende wartet seit Ende September 2019 auf seine Wiedereingliederung. Seine Frage lautet nun ob er für den Zeitraum indem er entlassen war Anspruch auf eine Rückzahlung der Bezüge oder eine Art Schadensersatz hat.

Vielen Dank für eure Antworten :D !
GFunkt
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Re: Wiedereinstellung Anspruch auf Rückzahlung

Beitrag von GFunkt »

Ich gehe davon aus, dass ein Beamtenverhältnis auf Widerruf (Vorbereitungsdienst) vorgelegen hat. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Ablauf des Tages der Ablegung oder dem endgültigen Nichtbestehen der für die Laufbahn vorgeschriebenen Prüfung, sofern durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist (§ 22 Abs. 4 BeamtStG).
Insofern ist das BaW doch mit dem (nachträglichen) Bestehen der Prüfung beendet. Welche Vorschrift in NRW bestimmt was anderes?
Torquemada
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Re: Wiedereinstellung Anspruch auf Rückzahlung

Beitrag von Torquemada »

Wir dürfen hier in diesem Forum keine Rechtsberatung geben. Da ein Anwalt mit ihm Boot ist, ist es sinnvoll, dass dieser den Gesamtfall abwickelt.
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