Ruhegehaltsfähigkeit bei Frühpensionierung

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Pierredolle
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Ruhegehaltsfähigkeit bei Frühpensionierung

Beitrag von Pierredolle »

Hallo zusammen,

Ich werde im Oktober 48 und derzeit sieht es danach aus, dass ich aufgrund von Krankheit frühpensioniert werde.
Ich werde planmäßig am August 2021 nach A 12 befördert und meine Dienstalterstufe wird im Oktober 2022 auf Stufe 11 gesetzt.
Ich möchte nach Möglichkeit diese beiden finanziellen Besserstellungen natürlich in die Pensionierung mitnehmen und ruhegehaltsfähig bekommen.
Bei der Besoldungsstufe gilt ja die "2-Jahres-Regelung", gilt dies auch bei der Dienstaltersstufe?

Konkret:
Frühpensionierung im August 2023 oder Oktober 2024 ???

Vielen Dank und beste Grüße! ;)
Pierre
Torquemada
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Re: Ruhegehaltsfähigkeit bei Frühpensionierung

Beitrag von Torquemada »

Pierredolle hat geschrieben: 9. Jun 2021, 16:00
Bei der Besoldungsstufe gilt ja die "2-Jahres-Regelung", gilt dies auch bei der Dienstaltersstufe?

Nein.
Pierredolle
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Re: Ruhegehaltsfähigkeit bei Frühpensionierung

Beitrag von Pierredolle »

Torquemada hat geschrieben: 10. Jun 2021, 09:57
Pierredolle hat geschrieben: 9. Jun 2021, 16:00
Bei der Besoldungsstufe gilt ja die "2-Jahres-Regelung", gilt dies auch bei der Dienstaltersstufe?

Nein.
Danke! Das ist gut!
Wieviele Krankheitstage darf ich denn innerhalb der 2 Jahre haben, damit ich nicht in die vorherige Besoldungsgruppe zurückrutsche...?
Pipapo
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Re: Ruhegehaltsfähigkeit bei Frühpensionierung

Beitrag von Pipapo »

Pierredolle hat geschrieben: 14. Jun 2021, 13:56
Torquemada hat geschrieben: 10. Jun 2021, 09:57
Pierredolle hat geschrieben: 9. Jun 2021, 16:00
Bei der Besoldungsstufe gilt ja die "2-Jahres-Regelung", gilt dies auch bei der Dienstaltersstufe?

Nein.
Danke! Das ist gut!
Wieviele Krankheitstage darf ich denn innerhalb der 2 Jahre haben, damit ich nicht in die vorherige Besoldungsgruppe zurückrutsche...?
Du kannst wegen Krankheit nicht in die vorherige Besoldungsstufe zurückrutschen. Die 2 Jahresfrist gilt für das Ruhegehalt. Wenn du vor Anlauf von 2 Jahren nach der Beförderung in Pension gehst, erhältst du die Versorgungsbezüge nur auf Basis der vorigen Besoldungsgruppe. :roll:
Dienstunfall_L
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Re: Ruhegehaltsfähigkeit bei Frühpensionierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

Bei längerer Krankheitszeit kann m.W. aber die 2-Jahresfrist nach 2 Jahren nicht anerkannt werden, die 2 Jahre können als nicht erfüllt gelten. Wo das steht, weiß ich nicht (mehr), würde ich aber prüfen.
Pierredolle
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Re: Ruhegehaltsfähigkeit bei Frühpensionierung

Beitrag von Pierredolle »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 14. Jun 2021, 22:35 Bei längerer Krankheitszeit kann m.W. aber die 2-Jahresfrist nach 2 Jahren nicht anerkannt werden, die 2 Jahre können als nicht erfüllt gelten. Wo das steht, weiß ich nicht (mehr), würde ich aber prüfen.
Ja genau das meinte ich. Könnte mir vorstellen, dass es erforderlich ist, eine gewisse Zeit das höhere Amt auch tatsächlich ausgeübt zu haben….
Pipapo
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Re: Ruhegehaltsfähigkeit bei Frühpensionierung

Beitrag von Pipapo »

Ich frage mich eher, wenn du krank bist und von einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit ausgehst, wie willst du die 2 Jahre verhindern?

PS: Es gab auch schon Fälle, in denen bei fehlender gesundheitlicher Eignung die Beförderung gar nicht erfolgt ist.

Du solltest mal googeln.
Pierredolle
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Re: Ruhegehaltsfähigkeit bei Frühpensionierung

Beitrag von Pierredolle »

Pipapo hat geschrieben: 16. Jun 2021, 18:50 Ich frage mich eher, wenn du krank bist und von einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit ausgehst, wie willst du die 2 Jahre verhindern?

PS: Es gab auch schon Fälle, in denen bei fehlender gesundheitlicher Eignung die Beförderung gar nicht erfolgt ist.

Du solltest mal googeln.
Ich will bzw. kann es wahrscheinlich nicht verhindern. Ich wollte es lediglich wissen.

Und danke für den Hinweis mit der Beförderung.
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