Polizeizulage aufgrund Krankheit gestrichen!!!

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Echopark
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Polizeizulage aufgrund Krankheit gestrichen!!!

Beitrag von Echopark »

Servus allezusammen!!!

Ich bin seit über 2 jahren am Stück krankgeschrieben.
Vor kurzem flatterte ein gelber Brief ins Haus von der Personalstelle.
Im Brief stand, dass man mir die Polizeizulage streicht, mit der Begründung, dass die weitere Dauer meiner Krankheit ungewiss ist und somit die Gewährung der Polizeizulage nicht mehr gegeben ist.
Widerspruch innerhalb eines Monats möglich.

Mir kommt das alles irgendwie willkürlich und nach einem Handeln nach Mutmaßungen vor!
Im Internet wurde ich leider bisher nicht schlauer, nur das gewisse Zulagen (Gefahrenzulage,
Erschwernisszulage, Taucherzulage etc.) nur für die konkrete Dauer der Funktion gewährt werden, aber die Polizeizulage ist doch meines Erachtens keine Funktionszulage.

Ist jemanden das gleiche widerfahren, dass er während er krank geschrieben war die Polizeizulage gestrichen wurde?
Macht ein Widerspruch/Anwaltrat Sinn?


Ich würde mich über eure Infos freuen.
HondaFahrer26
Beiträge: 10
Registriert: 22. Apr 2021, 13:05
Behörde:

Re: Polizeizulage aufgrund Krankheit gestrichen!!!

Beitrag von HondaFahrer26 »

1. Schritt: Bei der Besoldungsstelle anrufen und nachfragen was die gesetzliche Grundlage dafür ist, dass die Zulage bei ungewisser Krankheitsdauer wegfällt, bzw. die entsprechende Verwaltungsvorschrift. Da wird man dir sicherlich etwas dazu sagen können.

Wenn du das hast: Nachlesen, ob das tatsächlich so drinsteht.

2. Schritt: Schriftlich Widerspruch einlegen kannst du dann immer noch, dann wird man dir ausführlicher antworten und die entsprechende gesetzl. Grundlage wird nochmal genannt sein.

Und erst dann würde ich im dritten Schritt über einen Anwalt nachdenken.
diggibabe
Beiträge: 1
Registriert: 11. Mai 2021, 09:02
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Re: Polizeizulage aufgrund Krankheit gestrichen!!!

Beitrag von diggibabe »

Hallo Echopark,

in der Zustellungsurkunde ist zu der angekündigten Maßnahme ein Fundstellenhinweisblatt beigefügt!
Hier kann die gesetzliche Grundlage für die Einstellung der Zahlung der Polizeizulage für Landesbeamte im Land Berlin nachvollzogen werden.
Ein Anruf bei der zuständigen SB´in, dem zuständigen SB, bei Dir ZS Pers bringt schnell Klarheit.
Die Behörde beginnt mit der Einstellung der Zuzahlung der Polizeizulage bei allen Beamten mit längerer Abwesenheit (z.B. durch Krankheit) als 1 Jahr mit der Zustellung in Form eines Einwurfeinschreibens.
Zukünftig muss mit der Einstellung der Zahlung bereits bei einer Abwesenheit von 3 Monaten gerechnet werden, da die Berechtigung zum Erhalt dieser Zulage eine konkrete Wahrnehmung der Funktion voraussetzt! Das wurde bisher scheinbar nicht umgesetzt, scheint nun vermutlich dem hohen Krankenstand geschuldet zu sein.

Fundstelle: §42 Abs 3 BBesG ÜF Berlin
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