Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Polizeiforum: Forum für Themen aus dem Bereich Polizei

Moderator: Moderatoren

MaraK
Beiträge: 4
Registriert: 26. Okt 2018, 11:16
Behörde:
Kontaktdaten:

Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Beitrag von MaraK »

Ich musste letztes Jahr zu unserem Polizeiarzt, da ich längere Zeit krank war. Ich hatte das Gefühl das es ganz gut gelaufen war und bin dann auch Anfang des Jahres wieder im Dienst gewesen, da er auch nichts Gegenteiliges gesagt hatte. Nach zwei Monaten im Dienst, wurde ich urplötzlich von heute auf morgen nach Hause geschickt, da er mich als eingeschränkt Dienstfähig befunden hat. Zuerst wurde die Zeit mit Urlaub abgedeckt, als ich mich jedoch beschwert habe, dass ich dadurch nicht meinen gesamten Urlaub aufbrauchen wollte, wurde ich vom Dienst frei gestellt. Einige Monate später fand dann eine Verwendungskommision statt. Hier wurde mir mitgeteilt, dass es beim Präsidium keine Stelle für mich gäbe und wenn kein anderes Präsidium eine Stelle für mich hätte, würde man mich Zwangsweise pensionieren. Nach ein paar weiteren Monaten, wurde mir mitgeteilt, dass es bei der Hessischen Polizei keine Stelle für mich gäbe und ich demnächst pensioniert würde.
Die ganze Sache liegt jetzt beim Anwalt. Ein Datum habe ich bis jetzt immer noch nicht. Ich würde mir ja gerne eine neue Arbeitsstelle suchen, aber da ich mit allem in der Luft hänge ist das natürlich auch schwierig. Aber mit dem Ruhestandsgehalt allein, kann ich auch nicht leben, also brauche ich eine Stelle. Allerdings wurde mir auch gesagt, dass diese Pensionierung nur befristet ist. D.h. spätestens nach zwei Jahren wird überprüft ob sich nicht etwas an den Gründen geändert hat. Was vermutlich der Fall sein wird, vermutlich sogar innerhalb des nächsten halben Jahres.
Wenn ich zurück gehe, dann möchte ich aber auch nicht auf meine alte Dienststelle zurück, zumindest solange diese Führung dort ihren Dienst versieht. Über Ideen, wie ich diese Zeit überbrücken könnte, wäre ich echt dankbar.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

MaraK hat geschrieben: 29. Okt 2018, 12:20 Allerdings wurde mir auch gesagt, dass diese Pensionierung nur befristet ist.
Das ist falsch. Du bist erstmal wegen Dienstunfähigkeit in Ruhestand. Du hast einen Anwalt beauftragt. Einen Job kannst du dir jederzeit suchen, wenn das Geld subjektiv gefühlt nicht reicht.
Du musst den Ausgang des (hoffentlich) angestoßenen Verwaltungsgerichtsverfahrens abwarten. Dein Dienstherr wird dich während des laufenden Verfahrens vermutlich nicht routinmäßig gesundheitlich begutachten lassen. Was sagt eigentich dein Anwalt dazu?
Dienstunfall_L
Beiträge: 886
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo

Hat dein Anwalt Akteneinsicht genommen?
Welche Gründe gibt der Polzeiarzt für die eingeschränkte DF an? Bist du wegen dieser gesundheitlichen Einschränkungen in fachärztlicher Behandlung und was sagen deren Arztberichte aus? Diese Punkte müsste dein Anwalt mit dir zusammen besprechen.
Bommbär
Beiträge: 10
Registriert: 17. Sep 2018, 11:18
Behörde: Polizei

Re: Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Beitrag von Bommbär »

Wie hast Du das gemacht dass Du vom Dienst freigestellt wurdest?
Bin nach relativ kurzer Erkrankung seit September wieder voll im WSD und soll im Januar zum PA also nach 4 Monaten voller Einsatzfähigkeit. Ich habe gefragt ob man mich nicht vom Dienst bis zur Untersuchung freistellen könnte. Antwort: Wenn ich sie für PDU halten würde, dann dürfte ich sie nicht einsetzen.
MaraK
Beiträge: 4
Registriert: 26. Okt 2018, 11:16
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Beitrag von MaraK »

Ich habe mich geweigert noch weiter Urlaub zu nehmen oder Krankmeldungen vor zu legen. Daraufhin wurde ich vom Dienst frei gestellt.
MaraK
Beiträge: 4
Registriert: 26. Okt 2018, 11:16
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Beitrag von MaraK »

Mein neuester Stand ist, dass ich am 01.12 in den Ruhestand versetzt wurde. Was mir durch meinen Dienststellenleiter am 29.11 bestätigt wurde, nachdem ich morgens bei meiner Bezügestelle angerufen hatte und diese mir mitteilte, dass ich seit dem 01.12.pensioniert bin. Und mit denen habe ich mich in Verbindung gesetzt, da ich am Abend des 28.11 ein Brief im Briefkasten hatte, in dem mir mitgeteilt wurde, dass mir die Vermögenswirksame Leistung entzogen wurde, da mir keine Bezüge mehr zustehen.

Nach Rücksprache mit V32 wurde mir gesagt, dass sie keine Ahnung haben, dass ich einen Anwalt eingeschaltet habe. Er hätte auch kein Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und überhaupt warum ich mich so aufregen würde, es wäre doch klar gewesen, dass ich zum 01.12 pensioniert würde.
Als ich dann sagte, dass in dem einzigen Schreiben dass ich bekommen habe, gar kein Datum stand, war die Antwort, dass ich mir das doch ganz leicht hätte ausrechnen können, da ein Widerspruch doch eh keine Aufschiebende Wirkung hätte. Dann frage ich mich, warum sie dann nicht gleich ein festes Datum in ihrem ersten Schreiben genannte haben. Als ich das fragte, wurde mir gesagt ich soll nicht pampig werden.
Ich glaube ich habe noch sie so etwas verlogenes wie die hessische Verwaltung erlebt. Erst behaupten sie, dass sie gar nicht wussten das ich einen Anwalt eingeschaltet habe, dann nach einer Ewigkeit wurde es zwar zugegeben, man hätte nach langem Suchen ein Schreiben gefunden, aber die Fristen wären eh überschritten gewesen wären, was für mich da erst mal nebensächlich war, da diese eh keine Aufschiebende Wirkung gehabt hätte.
Mein Anwalt ist dann natürlich auch erst mal aus allen Wolken gefallen, denn auch er hatte keinerlei Benachrichtigungen bekommen. Weder hinsichtlich überschrittener Fristen noch anderweitig. Was ja klar ist, sonst wäre es schwer, etwas anderes zu behaupten.
Wie hier mit den Leuten umgegangen wird ist meiner Meinung nach Menschen verachtend.

Und wenn jetzt wieder jemand damit anfängt, du wusstest doch das du pensioniert wirst, also konntest du dich darauf einstellen. Ja das war klar, aber ich wäre gerne RECHTZEITIG vor dem Termin, der ja wohl schon zu dem Zeitpunkt des ersten Schreibens feststand informiert worden. Dann hätte ich jetzt vielleicht schon eine Stelle, da ich es potentiellen Arbeitgebern hätte mitteilen könnnen und ich hätte meine Finanzen schon fertig geregelt. Denn die wollen auch Termine und feste Datumsangaben wissen. Denen nützt eine schwammige Bekundung von zum nächstmöglichen Termin auch nichts, wenn man nicht weiß, wann der nächstmögliche Termin ist.
Yes268
Beiträge: 23
Registriert: 27. Dez 2017, 19:53
Behörde: Land

Re: Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Beitrag von Yes268 »

Bei mir ist es ähnlich gelaufen Bzw ich soll im Januar nochmal zum polizeiarzt und ggf steht auch ne vorläufige pensionierung an.... verstehe selbst die Welt nicht mehr und möchte ebenfalls nicht mehr auf die alte Dienststelle zurück! Haben sie dir auch einen Wechsel in die Verwaltung angeboten?
Yes268
Beiträge: 23
Registriert: 27. Dez 2017, 19:53
Behörde: Land

Re: Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Beitrag von Yes268 »

Mal ne frage wenn man pensioniert wurde
Darf man dann einen anderweitigen Arbeitsvertrag unterschreiben ? Also die einschlägigen Vorschriften hierzu kann ich nicht finden? Würde mich freuen von euch zu höre.
MaraK
Beiträge: 4
Registriert: 26. Okt 2018, 11:16
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Beitrag von MaraK »

Wollte mich auch mal wieder hier melden. Ich bin jetzt seit einem Jahr Pensioniert, seit dem läuft das Widerspruchsverfahren. Und es läuft und läuft und läuft und was passierte bis jetzt ------ natürlich nichts. Es wurde trotz mehrmaliger Anfrage von meinem Anwalt nichts in die Wege geleitet. Nach über einem halben Jahr meldete sich die "tolle" Sachbearbeiterin (Namen werde ich nicht nennen, aber wer sie hat, brauch sich keine Gedanken wegen einer adäquaten Bearbeitung zu machen), mit einem Schreiben, dass mir eine polizeiärztliche Untersuchung zu einem nächstmöglichen Termin versprach. Dieser Termin wurde mir nach weiteren 3 Monaten und nochmaligem Nachfragen durch mich und meinen Anwalt mitgeteilt. Er wird jetzt im Januar stattfinden, wenn dieser "tollen" Sachbearbeiterin nicht noch was neues einfällt, womit sie das ganze weiter verschleppen kann. Ich frage mich, was sie davon hat, meine Akte in eine Schublade zu legen und nicht zu bearbeiten.
Elenor
Beiträge: 11
Registriert: 25. Jul 2017, 12:14
Behörde:

Re: Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Beitrag von Elenor »

Hast Du die polizeiliche Dienstfähigkeitsbeurteilung vorliegen?
Die muss Dir doch gegen Empfangsbescheinigung zugestellt worden sein.
Was hat den der Amtsarzt angekreuzt?

Denn bei eingeschränkter Dienstfähigkeit muss der Dienstherr versuchen, Dich irgendwo unterzubringen. Das kann in der polizeilichen Verwaltung sein oder auch bei einer ganz anderen Behörde z.B. Ordnungsamt etc.
Der Dienstherr kann nicht einfach sagen, wir haben keine passende Tätigkeit für sie, das würde ja bedeuten, er hätte innerhalb des PP, den angrenzenden PPs und Stadtverwaltung angefragt. Das glaube ich einfach nicht.
Da muss Dein Anwalt auf jeden Fall bei der Gerichtsverhandlung darauf bestehen, dass die Behörde nachweist, dass sie damals zum Zeitpunkt Deiner Pensionierung versucht hat, Dich woanders unterzubringen.

Wenn das so gelaufen ist, wie Du schilderst, dann verliert die Behörde das Verfahren. Einfach schon deshalb, da dann viele Verfahrensfehler gemacht wurden.
Du solltest auch immer alles schriftlich mit der Behörde klären und wenn Sie etwas von Dir wollen, dann auch nur schriftlich.
Die Telefonate mit SB kannst Du Dir sparen, mache alles schriftlich und halte alles auch fest für das Gerichtsverfahren.
Querulant
Beiträge: 61
Registriert: 25. Dez 2019, 20:19
Behörde: Polizei
Geschlecht:

Re: Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Beitrag von Querulant »

Elenor hat geschrieben: 16. Dez 2019, 12:08
Denn bei eingeschränkter Dienstfähigkeit muss der Dienstherr versuchen, Dich irgendwo unterzubringen. Das kann in der polizeilichen Verwaltung sein oder auch bei einer ganz anderen Behörde z.B. Ordnungsamt etc.
Der Dienstherr kann nicht einfach sagen, wir haben keine passende Tätigkeit für sie, das würde ja bedeuten, er hätte innerhalb des PP, den angrenzenden PPs und Stadtverwaltung angefragt. Das glaube ich einfach nicht.
Dazu würde mich folgendes interessieren:
Bin in Bayern POK, A 10, 2.QE
Diese Besoldungsgruppe soll es nur bei der Polizei geben.
Eine Umschulung in eine andere Behörde würde ja dann keinen Sinn ergeben, weil es danach keinen Dienstposten geben würde.
Ausser man würde mich in die 3. QE anheben, was wohl bei den neuen Kollegen für einen Aufschrei der Empörung sorgen würde, weil ich einem echten 3.QEler dessen Beförderung versauen würde.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

2. QE = mittlerer Dienst und A10 als "Zuckerle" für die Polizei, weil A10 sonst immer gehobener Dienst ist ? Nur zum Verständnis.
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 650
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Beitrag von zeerookah »

Im Gesetz für die Polizeidienst steht volle Dienstfähigkeit ist Voraussetzung. Egal ob Innen- oder Außendienst.
Es gibt keine Einschränkungen für den Innendienst speziell nicht in Bayern :idea:
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

zeerookah hat geschrieben: 3. Jan 2020, 10:55 Im Gesetz für die Polizeidienst steht volle Dienstfähigkeit ist Voraussetzung. Egal ob Innen- oder Außendienst.
Es gibt keine Einschränkungen für den Innendienst speziell nicht in Bayern :idea:
Er meint ja nicht den Innendienst bei der Polizei, sondern bei der normalen Landesverwaltung incl. Kommunen.
Querulant
Beiträge: 61
Registriert: 25. Dez 2019, 20:19
Behörde: Polizei
Geschlecht:

Re: Zwangspensionierung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit

Beitrag von Querulant »

Torquemada hat geschrieben: 3. Jan 2020, 10:49 2. QE = mittlerer Dienst und A10 als "Zuckerle" für die Polizei, weil A10 sonst immer gehobener Dienst ist ? Nur zum Verständnis.
Nicht ganz. Zum 01.03.2020 wäre ich auch noch A 11 geworden. Mit 51 Jahren sehr früh.

Aber die 2 Jahre bis zur Ruhegehaltsfähigkeit wären noch eine verdammt lange Zeit geworden
Antworten