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juenah
Beiträge: 1
Registriert: 18. Dez 2008, 10:24
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Beitrag von juenah »

Hallo,

ich habe eine Frage zum Vorgang aktive Veredelung.
Eine Firma stellt Süßwaren her, die z.T. aus Drittlandszucker bestehen, welche im Verfahren 5171 in die EU eingeführt werden.
Ist es möglich, diesen Zucker im Verfahren 3151 mittels einer Vorabgestempelten AE auszuführen, ohne daß eine Zollbeschau im Rahmen einer kostenpflichtigen Amtshandlung durchgeführt werden muß?
Bisher haben wir die Zollbeschau nur beim Versand von Containern vorgenommen. Meine Frage bezieht sich ganz klar auf den Versand von Palettenware und Kartons.
Und könnte mir jemand eine Quelle benennen, worauf ich mich beziehen kann ausser der Bewilligung?
Für Eure Hilfe vielen Dank im Voraus.
Binö
Beiträge: 639
Registriert: 2. Aug 2007, 07:27
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Beitrag von Binö »

@Juenah
Diese Frage ist im Dienstlichen Forum besser aufgehoben!
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