39 Stundenwoche

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Versorgungsempfänger
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39 Stundenwoche

Beitrag von Versorgungsempfänger »

Von der Ministerialbürokratie im BMF (mit den Ministern Eichel, Steinbrück, Schäuble), den vormaligen Oberfinanzdirektionen und deren Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen und letztendlich den Leitungen in den Hauptzollämtern wurden über 10 Jahre hinweg die Dienstellen der Bundesfinanzverwaltung, vordergründig beim Zoll, jährlich 5 % der Stellen auf künftig wegfallend gestellt und somit aus dem Stellenplan abgestrichen.
Auch der BDZ und die Personalvertretungen haben sich in dieser Zeit nur plakativ gegen diesen Un- und Wahnsinn gestellt.
Die Folgen dieses per Erlasslage vollzogenen Stellenabbaus mussten und müssen die Beschäftigten durch Verwaltungsverdichtung und Erledigungsnotstand büßen.
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dove
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Re: 39 Stundenwoche

Beitrag von dove »

Die Regierung pfeift auf die Initiative zu Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit !
Die Gewerkschaften pfeifen mit ...
Stattdessen soll zukünftigen Anwärtern vorgegaukelt werden, das Sie bei dieser Firma ach soviel verdienen.
"Anhebung des Eingangsamtes auf A7".
.
Verschwiegen wird dabei, dass es für sie (neue Anwärter) dann maximal 2 Beförderungen geben wird. Für die meisten gar nur eine!!!
in ihrem gesamten Berufsleben !
.
Liebe Bewerber,
überlegt euch genau, wo ihr anfangen wollt !
Informiert euch (!), durchstöbert das Internet. Es gibt viele Foren (eben auch Beamtentalk) wo Tacheles geredet wird!
Und glaubt nicht einfach so den Heilsversprechungen der Dienstherren. Euer zukünftiger Arbeitgeber ist politisch motiviert/gesteuert.
UND glaubt auf keinem Fall den Gewerkschaften ! Die können gar nicht viel für EUCH tun !

Meine Meinung
JEFTA gefährlicher als TTIP

https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
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Hauseltr
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Re: 39 Stundenwoche

Beitrag von Hauseltr »

UND glaubt auf keinem Fall den Gewerkschaften ! Die können gar nicht viel für EUCH tun !

Grundsätzlich ist die Arbeitszeit der Bundesbeamten im § 87 Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt.
Unter Anderem wird ein max. zulässiger Rahmen (44 Std./Woche) festgelegt und dass die
Bundesregierung durch eine Rechtsverordnung dazu näheres regelt. Diese Rechtsverordnung ist die
Arbeitszeitverordnung (AZV). Darin wiederum ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für den
Regelfall auf 41 Stunden pro Woche festgelegt.

Theoretisch können Gewerkschaften besoldungsmäßig tatsächlich nichts tun:
siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Alimentationsprinzip

Praktisch aber werden die Bezüge den Ergebnissen der Tarifverhandlungen angepasst.

"Anhebung des Eingangsamtes auf A7".

Mit A7 bin ich pensioniert worden und siehe da, alle Familienmitglieder, Freunde und Bekannte, die mich mit dem Eingangsamt A 4 damals für bekloppt erklärt haben, sind jetzt neidisch und jammern über ihre Rente.

Mit dem Eintritt des Vorruhestandes mit 55 Jahren (DB, Art. 9 des ENeuOG) habe ich auf die anstehende Beförderung zum A8, später vielleicht noch zum A9 verzichtet. Das habe ich nie bereut.
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