Gesundheitstag - Verlosung von dienstfreien Tagen!

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ewigerZOS
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Gesundheitstag - Verlosung von dienstfreien Tagen!

Beitrag von ewigerZOS »

Hallo,
heute gab es bei uns im HZA einen Umlauf.
Der diesjährige Gesundheitstag soll ein voller Erfolg werden.
Damit viele Kollegen an diesem tollen Event teilnehmen,
wird auch ein Gewinnspiel veranstaltet:
man füllt ein Teilnehmerformular aus und wenn man bei der Verlosung
den ersten Preis hat, bekommt man 1 Tag frei.
Der zweite und dritte Preis ist je ein halber Tag frei.
Was für eine Sche....... ist das hier?
Lebe ich in der Bananenrepublik?
Würde gerne das HZA nennen, weiß aber nicht, ob ich das darf.
Wärst du doch in .......geblieben (träller).
Viele Grüße
der ewige
Torquemada
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Re: Gesundheitstag - Verlosung von dienstfreien Tagen!

Beitrag von Torquemada »

Dann melde doch diesen Vorgang aus Düsseldorf einfach anonym an so nette Sensationsblätter.....Wette: das ganze wird dann schnell als "Versehen" dargestellt...
sdh1807
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Re: Gesundheitstag - Verlosung von dienstfreien Tagen!

Beitrag von sdh1807 »

Die Gesundheitsvorsorge für die Mitarbeiter ist ein nicht zu unterschätzender Faktor.

Ich finde das gut.
Gibt´s bei großen Arbeitgebern auch.
z.B. wer nicht raucht kriegt einen Tag Urlaub mehr: http://www.aerztezeitung.de/medizin/kra ... rlaub.html
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Mikesch
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Re: Gesundheitstag - Verlosung von dienstfreien Tagen!

Beitrag von Mikesch »

Wenn es für die Veranstaltung für jeden ein paar Stunden frei gäbe, aber so dürfte das auf wackeligen Füßen stehen.
Wer sich allerdings darüber aufregt, ist in meinen Augen auch seltsam verdrahtet :shock:
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Adler
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Re: Gesundheitstag - Verlosung von dienstfreien Tagen!

Beitrag von Adler »

Rechtlich gesehen veranstaltet die Behörde ein Gewinnspiel bzw. eine Gratisverlosung.

Im Prinzip hätte die Dienststelle auch eine Beförderung als Gewinn ausloben können.
Danach hätte dann jeder Teilnehmer die Bedeutung von §§ 763, 762 BGB gekannt.

Im Volksmund ist der Tenor von §§ 763, 762 BGB : "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen." Der Gewinn ist nicht einklagbar.
Wobei der Rechtsweg auch ohne den Hinweis ausgeschlossen ist.

Es ist schon seltsam, wenn eine Behörde den Rechtsweg ausschließt.
Deshalb ist die Anspielung auf eine Bananenrepublik für mich nachvollziehbar.

Spielschulden sind Ehrenschulden. Arbeitet eine deutsche Behörde auf solch einer Grundlage?


Nun loben bestimmte Behörde öfter mal Preise aus und veranstaltet Wettbewerbe, z.B. Architektenwettbewerbe bei denen der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Aber die Veranstaltung hat eine Grundlage im öffentlichen Recht.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
ewigerZOS
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Re: Gesundheitstag - Verlosung von dienstfreien Tagen!

Beitrag von ewigerZOS »

dibedupp hat geschrieben:Kann mir jemand erklären, was an dieser Aktion so Verwerfliches dran ist?
Ja, gerne.
Hier wird Urlaub mit dem Hintergrund "Gesundheitstag" verschenkt.
Die gleiche Dienststelle möchte aber im gleichen Atemzug einen Sonderurlaubsantrag haben,
wenn man im Dienst zum Arzt gehen muss!
???????????????????

Solche Pseudo-Veranstaltungen dienen nur dem einen Zweck: Kästchen füllen.
Torquemada
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Re: Gesundheitstag - Verlosung von dienstfreien Tagen!

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben: Bei uns sind Arztbesuche immer in der Freizeit zu nehmen, notfalls muss man einen Tag EU opfern.
Diese Regelung gibt es bei der Telekom nicht.
ewigerZOS
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Re: Gesundheitstag - Verlosung von dienstfreien Tagen!

Beitrag von ewigerZOS »

dibedupp hat geschrieben: Was du hief machst ist meckern auf höchstem Niveau.
Und was du hier schreibst, ist an Hörigkeit nicht zu überbieten.
Schön, dass eine eventuelle Blutabnahme oder ein ambulanter Klinikbesuch bei dir ein Tag dauert.
Aber mach ruhig weiter den Hampelmann, solche Leute braucht der Vorgesetzte.
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Mikesch
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Re: Gesundheitstag - Verlosung von dienstfreien Tagen!

Beitrag von Mikesch »

Mal nicht gleich das HB-Männchen spielen :)

Die Regelungen sind wohl unterschiedlich.
Wenn ich zum Arzt muss, dann hab ich auch was. In der Regel sind die Sprechzeiten während der Arbeitszeiten, von daher finde ich eine Arbeitsbefreiung für die Zeit auch ok. Damit wird alleine schon verhindert, dass eine Krankmeldung für den ganzen Tag abgegeben wird.
Bei uns gilt hier gegen Vorlage einer Bescheinigung ganz offiziell Arbeitsbefreiung.

Ich lege nur meine privaten Arztbesuche wie Impfungen oder Tauchtauglichkeit in die Freizeit. ..
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Ruheständler
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Re: Gesundheitstag - Verlosung von dienstfreien Tagen!

Beitrag von Ruheständler »

...nicht zu vergessen sind Gleitzeitverordnungen, bei uns war es in der Zeit auch immer für uns betroffene schlecht sobald die Kernarbeitszeit verletzt wurde,schon war die überfällige Zeit im Minus,da war es auch egal ob es ein Labortermin (der ja meistens morgens beim Doc durchgeführt wird) ist ...
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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Re: Gesundheitstag - Verlosung von dienstfreien Tagen!

Beitrag von tiefenseer »

Ich "blas" hier mal ins gleiche Horn, wie Mikesch:
Mikesch hat geschrieben:Mal nicht gleich das HB-Männchen spielen :)
Vor allem mit dem Hintergrund, dass der/die eine oder andere in anderen Beiträgen peniblen Wert auf Gesetzes-/Verordungsgrundlagen legt.

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten
Hier mal exemplarisch aus NRW, wo im § 12 geschrieben steht:

Dienstbefreiung aus persönlichen Anlässen und Arztbesuche
(1) Zeiten einer Dienstbefreiung aus persönlichen Anlässen oder eines Arztbesuches einschließlich Wegezeiten gelten lediglich innerhalb einer zeitlich festgelegten Dienstleistungspflicht (Kernzeit, feste Arbeitszeit) als Anwesenheit mit ihrer tatsächlichen Dauer, soweit ihre Wahrnehmung nicht außerhalb der zeitlich festgelegten Dienstleistungspflicht möglich ist.
(2) Zeiten eines Arztbesuchs einschließlich Wegezeiten können ausnahmsweise als Anwesenheit berücksichtigt werden, wenn ansonsten die Einhaltung der wöchentlichen Arbeitszeit unzumutbar erschwert wird. Näheres regelt die oberste Dienstbehörde.
(3) Zeiten eines dienstlich angeordneten Arztbesuchs einschließlich Wegezeiten werden mit ihrer tatsächlichen Dauer als Arbeitszeit berücksichtigt.


In Bayern findet man als Rechtsgrundlage hierfür in Ziffer 3.1.3 der Verwaltungsvorschriften zu Art. 80 BayBG:

„Wenn Beschäftigte aus einem anerkannt wichtigen Grund (z. B. infolge einer Erkrankung, eines Unfalls, eines zu diesem Zeitpunkt aufgrund einer Erkrankung unumgänglichen Arztbesuchs, der Ausübung staatsbürgerlicher Pflichten oder öffentlichen Ehrenämter, der Wahrnehmung amtlicher, insbesondere gerichtlicher oder polizeilicher Termine, soweit diese nicht durch private Angelegenheiten der Beschäftigten veranlasst sind) mit Genehmigung des Vorgesetzten während ihrer Sollzeit abwesend sind, ist die Dauer der notwendigen Abwesenheit während ihrer Sollzeit auf die Arbeitszeit anzurechnen.“

In Bundesländern, wo die Gleitende Arbeitszeit bzw. Arbeitszeitkonten eingeführt wurden, ist ein planbarer Arztbesuch grundsätzlich außerhalb von Kerrnzeiten zu legen und wird bei Inanspruchnahme innerhalb der Dienstzeit mit Ü-Std. abgegolten.

Schon nen merkwürdiges Konstrukt... 17 Beamtengesetze... und keiner blickt durch.... :lol:

In diesem Sinne habe eine schöne Zeit
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: Gesundheitstag - Verlosung von dienstfreien Tagen!

Beitrag von ewigerZOS »

Mikesch hat geschrieben:Mal nicht gleich das HB-Männchen spielen :)
Ich bin ruhig, das HB Männchen sieht anders aus.

Ich mag nur die polemischen Sätze wie "Meckern auf höchstem Niveau" nicht.

Ich kritisiere die Art und Weise, wie mit Gewinne "Freizeit" die Kollegen zu einem Gesundheitstag gelockt werden und auf der anderen Seite ein Sonderurlaubsantrag für eine Stunde wegen einer Blutabnahme gemacht werden muß.
Alles, was zusätzlich von Kollegen hineininterpretiert wird, interessiert mich nicht sonderlich, wie z.B "ich muss EU nehmen".

Das ist am Thema vorbei und irritiert das eigentliche Thema.
zolltrottel
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Re: Gesundheitstag - Verlosung von dienstfreien Tagen!

Beitrag von zolltrottel »

Mein Gott, wo ist das Problem? SU für nen Arztbesuch oder "miese" Machen? Einfach morgens krank melden, wenn die dann ne Arztbescheinigung ab dem ersten Tag haben wollen, kriegen sie halt für die ganze Woche einen gelben..........so what ???
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Mikesch
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Re: Gesundheitstag - Verlosung von dienstfreien Tagen!

Beitrag von Mikesch »

ewigerZOS hat geschrieben: auf der anderen Seite ein Sonderurlaubsantrag für eine Stunde wegen einer Blutabnahme gemacht werden muß.
Würde mich beim Zoll mal interessieren, wo das gemacht werden muss?
Egal welche Dienststelle damals wie heute, es reicht(e) der kleine Zettel vom Arzt, den man vorlegt und gut ist.
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Re: Gesundheitstag - Verlosung von dienstfreien Tagen!

Beitrag von ewigerZOS »

Hast ne PM
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