Frage zur Ausfuhr

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Mulder
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Frage zur Ausfuhr

Beitrag von Mulder »

Ein Kumpel von mir möchte mit seinem Onlineshop weltweit liefern.
Nun stellt sich die Frage, ob er überhaupt Waren wie Lebensmittel, Alkohol, Kaffee u.ä. an private Leute im Ausland verschicken darf?

Wer ist für die Einfuhr, unter Beachtung eventuelle Einfuhrgenehmigung o.ä., in das jeweilige Land verantwortlich? Sicherlich doch der Käufer, oder?

Gibt es für den Exporteur auch Auflagen?
Snakebite
Beiträge: 1
Registriert: 4. Feb 2008, 14:26
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Beitrag von Snakebite »

Verschicken darfst du alles.
Für den Import ist selbstverständlich der Importeur (Empfänger) verantwortlich und es gelten die Importbestimmungen des Empfängerlandes.
Problematisch könnte es werden wenn du Waren die hier als völlig ok gelten in Länder schickst wo sie verboten sind.
Z. B. Alkohol oder Pornografie in islamische Länder.
In diesem Zusammenhang kann man auch als Versender auf der Fahndungsliste des jewieligen Landes landen.
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
Registriert: 30. Nov 2006, 18:40
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Kommt darauf an, wie hoch der Warenwert ist.
Ab 1000 Euro muss eine Ausfuhranmeldung abgegeben werden, ab 3000 Euro ist diese zusätzlich beim örtlich zuständigen Zollamt vorzulegen.

Wichtig:
Ausfuhrsendungen sind Umsatzsteuerfrei. Der Betreiber des Onlineshops benötigt gegenüber dem Finanzamt einen Nachweis über den Ausgang der waren.
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