Neuregelung der Vergütung der Bereitschaftsstunden

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Stealhead
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Neuregelung der Vergütung der Bereitschaftsstunden

Beitrag von Stealhead »

Ich möchte ausdrücklich Dank sagen !
Für die Verkürzung meiner Freizeit. Jetzt dürfen wir, die Bereitschaftsdienste machen, erst mal monatlich 10 Std. B.-dienst machen, um dann für die weiteren Stunden 1/8 Vergütung zu erhalten.
Das macht jährlich 120 Stunden B.-dienst auf lau, die bisher mit 15 Std. Freizeit vergütet wurden.
So verlängert man uns durch die kalte Küche noch einmal die Arbeitszeit. Ist´s jetzt langsam mal genug ? Was muss ich mir, nach 30 Jahren, noch alles bieten lassen ? Ich kann ohne die zusätzlichen Dienste auch gut leben.
Der Fisch stinkt am Kopf zuerst.
arme Sau
Moderator
Beiträge: 890
Registriert: 10. Nov 2005, 08:25
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Beitrag von arme Sau »

Hä ?
Wat is los ? Hab ich da etwas nicht mitbekommen ??
Bitte um Erklärung!

Hier läuft bisher alles wie gehabt ?!!

eure
arme Sau
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Stealhead
Beiträge: 8
Registriert: 12. Mai 2006, 13:51
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Schaust du hier

Beitrag von Stealhead »

Guckst du hier: zu § 12 AZV
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes vom 23.02.2006 (Arbeitszeitverordnung - AZV) vom 19.04.2006
GZ.: Z B 1 - P 1101/06/0001

http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
gilt für den ZFD ab 01.06.06
Insider gucken unter ZFA HH/Personal/Arbeitszeiten
Und alles noch rechtzeitig zur WM-Bereitschaft
Der Fisch stinkt am Kopf zuerst.
arme Sau
Moderator
Beiträge: 890
Registriert: 10. Nov 2005, 08:25
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Beitrag von arme Sau »

Hmm, verstehe ich immer noch nicht.
Hab mir alle Deine Links angesehen. Kann aber keine Änderung zum bisherigen entdecken.
Vielleicht wurde das bei euch im Norden schon immer anders gehandhabt ?

Wenn ich hier (am Sonntag) Bereitschaft hab und nicht raus muß
habe ich
24 Bereitschaft ./. 8 und bekomme 3 Std. gut geschrieben.
In der Woche 1,75 das war doch schon lange so.
Und wenn ich raus muß bekomme ich die tatsächliche Zeit angerechnet!

Oder denke ich in die falsche Richtung ? ?

Und nu,
schönes WE to all

die
arme Sau
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Stealhead
Beiträge: 8
Registriert: 12. Mai 2006, 13:51
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Beitrag von Stealhead »

Ok zum mitschreiben,
von deinen 24 Std. am Sonntag werden dir in Zukunft beim ersten Mal 10 Std. runtergerechnet. Dir werden dann nur nur 14 Std. zu 1/8vergütet. Für folgende B.-diesnte bleibt es dann bei der alten Regelung, d.h. alle B.-Std. zu 1/8.
Ich weiss ja nicht wie oft du monatlich dran bist. Bei einem Mal im Monat ist das dann schon ärgerlich oder ? Im nächsten Monat ist es dann wieder so. und im folgenden........
Der Fisch stinkt am Kopf zuerst.
Zolli
Beiträge: 72
Registriert: 23. Nov 2005, 17:51
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Beitrag von Zolli »

Ich kann mich jetzt auch täuschen, da ich den Erlass nur überflogen habe. Aber wenn mich nicht alles täuscht, dann heißt es am Anfang, dass die derzeitig praktizierte Verfahrensweise jetzt wohl offiziell sei (oder so ähnlich). Folglich sollte sich eigentlich nichts ändern. Dass diese Geschichte für die Beschäftigten eher nachteilig ist, sei dahin gestellt.

Gibts da nicht ein Urteil des EuGH zu Bereitsschaftsdiensten :?:

Zolli
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