Trennungsgeld bei AO an das Bundessprachenamt

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schillout
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Trennungsgeld bei AO an das Bundessprachenamt

Beitrag von schillout »

Hallo liebe Mitmenschen, ich habe folgendes Problem...ich war 6 Wochen an das Bundessprachenamt (Aussenstelle Münster) zum Englischlehrgang abgeordnet. Danach habe ich, wie sich das gehört, meine Reisekosten und Trennungsgeldanträge beim Service-Center eingereicht. Und das Service-Center sagte mir, dass ich nur Anspruch auf Verpflegungsgeld (war nur unentgeltlich untergebracht) und Reisekosten habe, mir aber kein Trennungsgeld, weder Trennungstage- noch Trennungsreisegeld zusteht. Wäre ich an einem zolleigenen Bildungszentrum gewesen hätte ich Anspruch auf Trennungsgeld. So richtig kann ich das nicht glauben... Hat jemand schon Erfahrung damit? Bin für jeden Hinweis dankbar.....Tschaui
Angelfire
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Beitrag von Angelfire »

Das kan ich nicht glauben, auf jeden Fall Einspruch einlegen! Trennungsgeld gibts ja auch bei Abordnung an die BAKÖV, und die ist auch nicht zolleigen.

Viele Grüße
Angelfire
Was du nicht willst das dir getan, das tu auch keinem andren an!
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Mikesch
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Re: Trennungsgeld bei AO an das Bundessprachenamt

Beitrag von Mikesch »

schillout hat geschrieben:... dass ich nur Anspruch auf Verpflegungsgeld (war nur unentgeltlich untergebracht) und Reisekosten habe,
Was heisst nur unentgeltlich ;-)
Zumindest sind hier mal keine Kosten entstanden.
Eigentlich ist es egal, wie man es nennt, hauptsache, es entstehen dir durch die Abordnung keine Kosten.
Nach der TGV stehen Dir aber Familienheimfahrten zu, die wären natürlich nicht abgedeckt. Dies kann IMHO aber nicht sein.
Abgeordnet ist abgeordnet, egal, welche Dienststelle.

Ich habe gerade meine Glaskugel verlegt, mir ist Deine genaue Situation nicht bekannt.
Lese doch einfach mal:
http://bundesrecht.juris.de/tgv_1986/index.html
Dort heisst es u.A. auch so schön:
(1) Berechtigte nach dieser Verordnung sind....
1. Bundesbeamte...
(2) Trennungsgeld wird gewährt aus Anlaß der...
6. Abordnung oder Kommandierung, auch im Rahmen der Aus- und Fortbildung,

schillout hat geschrieben:Wäre ich an einem zolleigenen Bildungszentrum gewesen hätte ich Anspruch auf Trennungsgeld.
Das ist schlichtweg durch Lesen der o.g. Vorschrift Blödtüch!

Wie gesagt, ich habe meine Glaskugel verlegt...
Wenn Du unentgeltlich untergebracht warst und die Fahrtkosten ersetzt wurden, sind dir die ja keine Kosten entstanden.
Wenn es sich um Familienheimfahrten handelt, da kann sich das Servicecenter nicht raus reden.

Da würde ich unter Zitierung der Vorschriften in den Widerspruch gehen, wenn das nix nützt, hilft nur ein Anwalt.

Guats Nächtla,
Mikesch
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schillout
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Beitrag von schillout »

Das ist ja wohl alles richtig, aber....Trennungsgeld bekomme ich ja nicht weil mir irgendwelche Kosten entstanden sind, sondern weil ich von der Familie getrennt bin...oder? Deswegen ja Trennungsgeld. So sehe ich das. Und ich werde mich bemühen, dass das Service-Center das genauso sieht. Für Alle die da noch hinmüssen oder wollen....das Kantinenessen ist richtig Schei...

Aber Danke für eure Antworten. Tschaui
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

schillout hat geschrieben:Das ist ja wohl alles richtig, aber....Trennungsgeld bekomme ich ja nicht weil mir irgendwelche Kosten entstanden sind, sondern weil ich von der Familie getrennt bin...oder?
Irrtum!
Das Trennungsgeld dient dazu, Kosten, die Dir durch Unterkunft und Essen entstehen abzufangen und Deine Familie je nach Stand kostendeckend aufzusuchen.
Es geht nicht darum, ob Du von deiner Familie getrennt bist, sondern um Kostenerstattung, diese kostenneutral wieder zu sehen, wobei hier unterschieden wird, ob Du verheiratet oder ledig bist.
Das Trennungseld ist kein Schadensersatz für die Trennung von der Familie ;-)

Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-)
Genau das schrieb ich mit der Aussage, dass Dir Trennungsgeld IMHO zu steht!
Ob Du eine Familie hast, hast Du nicht geschrieben, darum mein Hinweis auf die Glaskugel.
Wenn eine Frage beantwortet werden soll, solltest Du auch alle relevanten Merkmale mitteilen.

Also, den Link hast Du ja verfolgt...
Wenn die TGV auf dich zutrifft, steht Dir auch Trennungsgeld inkl. der Familienheimfahrten zu.
Wenn man Dir das nicht zugestehen will, Einspruch mit Zitat der Rechtsgrundlagen, bei ablehnendem Bescheid den Rechtsweg einschreiten.

Grüsse,
Mikesch
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Thomas
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Beitrag von Thomas »

Hi,

Trennungsgeld gibt es, die ersten 14 Tage in Höhe des Verpflegungssatzes, ab dem 15ten Tag in Höhe von 6,76€ bzw 8,66 €
( Gemeinschaftsverpflegungssatz in Hürth/Naumburg ... )

Trennungsgeld beantragen, Bewilligung abwarten und danach Forderungsnachweise. So solltes es eigentlich funktionieren !?

Ansonsten mal im ServiceCenter anrufen, die helfen eigentlich weiter.
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Schnuckel
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Beitrag von Schnuckel »

Mikesch hat geschrieben:Das Trennungseld ist kein Schadensersatz für die Trennung von der Familie ;-)
Na so ein Glück aber auch!
Ich möchte gar nicht wissen, wieviele es (inclusive mir :wink: ) sonst gäbe, die pro Lehrgangstag bzw. Abwesenheitstag von zu Hause der Reisekostenstelle 'ne Menge Kohle abdrücken müßten, ........ :lol:
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