Arbeitsbedingungen beim Zoll

Zollforum: Forum für Themen aus dem Bereich Zoll

Moderator: Moderatoren

Antworten
bundi
Beiträge: 3
Registriert: 15. Jun 2009, 21:47
Behörde:

Arbeitsbedingungen beim Zoll

Beitrag von bundi »

Guten Tag.

Ich bin Zeitsoldat bei der Bundeswehr in einer Mannschaftslaufbahn. Ich würde mich beruflich gerne neu Orientieren.

Dazu würde ich gern ein paar Fragen zum Zoll stellen:

- wie oft wird umstrukturiert/wechselt man alle paar Jahre die Dienststelle?
- wie gut wird bei einem Dienststellenwechsel für einen gesorgt (Beachtung Kündigungsfrist für alte Wohnung, Umzugsbeihilfe)?
- kann man eine Versetzung ablehen bzw. einen anderen Ort fordern?

- wie hoch liegt die Wöchentliche Arbeitszeit?
- gibt es Gleitzeitkonten für alle oder nur bestimmt Bereiche?
- wie sind Pflichtpausen geregelt (diese werden warscheinlich ja von der Gleitzeit automatisch abgezogen)?
- ist es ein relativ entspantes arbeiten oder gibt es viele Soll-Vorgaben von oben was zu schaffen ist?
- was ist mit Sport während der Dienstzeit?
- gibt es auch hier ein solchen denken nach dem Motto das zum Bsp. Leute die im mittleren Dienst arbeiten nichts wert sind / wie ist hier die Aufgabenverteilung / Auftragvergabe?

evt. kann auch jemand einen Erfahrungsbericht schreibenund sagen ob er noch mal zum Zoll gehen würde Ja/Nein und warum?

Ich würde mich über viele Antworten zum Thema sehr freuen. Natürlich auch als PN.

Mit freundlichen Grüßen
Robert
Benutzeravatar
leonsucher
Beiträge: 489
Registriert: 15. Aug 2006, 15:17
Behörde:

Beitrag von leonsucher »

Normalerweise und wenn nichts aufgelöst wird, kann man an seinem Dienstort alt werden, vorzugsweise im Bereich der jetzigen BFD/ HZÄ.
Nur leider erreicht man so oft kein Endamt, da diese rar und dort sind, wo niemand hin will.

Vom g.D. wird deutlich mehr Flexibilität als vom m.D. oder e.D. erwartet.

Bei Versetzungen auf zugewiesene/ ausgeschriebene Dienstposten außerhalb des Einzugsgebietes muss der Dienstherr den Umzug voll zahlen, ebenso die Unterbringungskosten bis zum Finden einer Wohnung. ( zeitlich begrenzt )

Bundesweite Abordnungen bis zu 3 Monaten am Stück sind an der Tagesordnung bzw. kann man auch nicht ablehnen / anfechten, darüber und bei allen Versetzungen ( auch gegen den Willen des Beamten ) muss zumindest der ( selten unbefangene ) Personalrat gehört werden.
Deshalb ordnet der Dienstherr gern mit kurzen Unterbrechungen ab, was er dann bis zu 2 Jahren an diesen Ort ohne Zustimmung darf.
Dies betrifft zumeist Angehörige des Sachgebiet C. ( Kontrolleinheiten )
Nach der Ausbildung bestimmt der Dienstherr den Einsatzort, Wünsche werden kaum berücksichtigt.

Wöchentliche Arbeitszeit ist aktuell 41 Stunden regulär und 40 Stunden für Beamte mit Kindern unter 12 Jahren im eigenen Haushalt, für die sie auch das Kindergeld beziehen.

Gleitzeit gibt es oft im reinen Büro - Innendienst einiger Sachgebiete der HZÄ.
Hier muss min. eine halbe Stunde Pause zusätzlich gemacht und gebucht werden, was die Anwesenheit somit verlängert.
Dort herrscht oft noch die typische Beamtenmentalität: Knicken - Lochen - Abheften - Päuschen - Käffchen.........
Oft wird das Personal in diesen Sachgebieten intern gewechselt, teilweise auch angefordert - je nach Brennpunkten der anstehenden Aufgabe, die durch Krankheit, Urlaub, Elternzeit, Mutterschutz usw. entstehen.
Dabei ist es unerheblich, ob man dann davon Ahnung hat - Hauptsache die Lücke wird mit einer AK für die Statistik geschlossen.

Dienstkleidungs/Waffenträger, meist Sachgebiet C ( Kontrolleinheiten ) und Grenzzollämter/ Abfertigungsstellen als Außendienst haben zumindest Schichten oder oft Wechselschichten ( Früh/Spät/ Nacht durcheinander + Wochenende/ Feiertage ) nach einem Dienstplan.
Hier gibt es pausenlose Arbeitszeit, es steht keine reguläre Pause zu und wird nicht abgezogen.
Teilweise haben Sonderdienste ( Schießen, Sport, Handeln und Verhaltenstraining, Schulungen ) dort mehr Priorität als die ursprüngliche zöllnerische Aufgabe, deren Durchführung durch fehlende/ weggefallene gesetzliche Grundlagen der Quadratur des Kreises gleichkommt.

Sport ist nur Pflicht für Waffenträger, theoretisch min. 6 Stunden im Monat.
Praktisch, naja........

Der mittlere Dienst muss zumindest im Innendienst teilweise die Aufgaben des g.D. übernehmen, weil es an g.D. fehlt.
Das Verhältnis zum g.D. scheint mit den Jahren schlechter geworden, da viele junge Einsteiger ohne Erfahrung teilweise als Chef praxisfremd abdrehen.
Auch werden in Seminaren für Führungskräfte vermehrt Standesdünkel regelrecht gelehrt und später angewendet.
Dem m.D. ist normal bis auf wenige junge, herausragende Kollegen des m.D. der Aufstieg zum g.D. verwehrt, dann weitere 3 Jahre Münster mit frischen Abiturienten zusammen.
Praxis/ Altersaufstieg ab 45 mit 2 Jahren Dienststellen - Praktikum gibts nur noch auf dem Papier.

Ob ich nochmal zum Zoll gehen würde: Wenn das nicht üppige Geld weiterhin so pünktlich käme, ja.
Wenn ich viele nette Leute, Karriere nach einem gerechten Leistungs-/ Verhaltensprinzip und Spaß bei der Arbeit suchte, nein.

Achso: Dieser Beitrag stellt ausschließlich meine persönliche Meinung i.S. des Art. 5 GG dar.
bundi
Beiträge: 3
Registriert: 15. Jun 2009, 21:47
Behörde:

Beitrag von bundi »

Danke für die Schnelle Antwort.
leonsucher hat geschrieben:Sport ist nur Pflicht für Waffenträger, theoretisch min. 6 Stunden im Monat.
Praktisch, naja........
Gibt es denn für diese Leute die Möglichkeit Sport zu machen oder mangelt es dort dann an dem eigenen Interresse das sie diese Pflichtstunden nicht nehmen?
Für die Personen im Innendienst gibt es warscheinlich keine Grundlage Sport wärend der Dienstzeit zu machen, oder?

LG Robert
Benutzeravatar
leonsucher
Beiträge: 489
Registriert: 15. Aug 2006, 15:17
Behörde:

Beitrag von leonsucher »

Der Dienstherr muß den Waffenträgern sicherstellen, das sie ihr Maß für die Teilnahme am Dienstsport erfüllen können.
Dienstsport ist meist auf 2 Stunden ausgelegt, also 3 Teilnahmen im Monat.

Es mangelt jedoch teilweise an Hallenterminen und verfügbaren Übungsleitern, meistens jedoch haut es mit dem Dienstplan durch die ( teilweise vorgegebenen ) Wechselschichten nicht hin bzw. besteht vereinzelt kein Interesse daran.

Es gibt / gab aber auch Dienststellen, wo der Vorgesetzte den Leuten mehr als 3 x Dienstsport im Monat untersagt / gestrichen hat, manche sind dann regelmäßig 5 - 6 x im Monat dort gewesen und haben sich die Schichten so gelegt.
Und das deswegen öfter keine Streifen draußen sind, kann ja auch nicht sein.

Ab einer bestimmten Teilnehmerzahl müssen die Übungsleiter dann auch doppelt besetzt werden.

Für Nicht - Waffenträger aus dem Innendienst anderer Sachgebiete gibt es ( Unfall ) rechtlich keine Möglichkeit, an diesem Dienstsport teilzunehmen, dazu würden sie auch ihre Anwesenheitspflicht an der Dienststelle während der Kernzeit der gleitenden Arbeitszeit verletzen und können solche Stunden elektronisch auch nicht buchen.
bundi
Beiträge: 3
Registriert: 15. Jun 2009, 21:47
Behörde:

Beitrag von bundi »

Wie ist das beim Zoll mit übergebenen Material?

Gerade bei Fahrzeugen. Ist man dafür zuständig den Sani-Kasten/Feuerlöscher im Auge zu haben zwecks Haltbarkeit? Muss man kleine Lackschäden selber ausbessern oder fährt man auch fürs Glühlampen wechseln in die Werkstadt?

Ist man Selbsteinkleider oder wird die Uniform gestellt? Wenn sie gestellt wird, bekommt man ausreichend? Bei der Bundeswehr bekommt man als Grundwehrdienstleistender nur 3 T-Shirts. Das kann in einer warmen Woche schon mal eng werden wenn man nicht nach Hause kommt.
Wie ist es mit z.B. Privat beschaften Schuhen? Teilweise darf man hier selbst gekauftes nicht Tragen da nicht "dienstlich geliefert". Stellt sich überhaupt die Frage ob man Privat etwas kaufen muss/möchte da alle Kleidungsstücke eine ordentliche Qualität aufweisen?
Wie trägt sich die Uniform? Gibt es im Sommer die möglichkeit nur ein Kurzes Hemd zu tragen? Lange Hosen dürften ja Pflicht sein wenn ich das richtig gelesen habe. Warscheinlich werden auch nur Halbschuhe getragen. Ist im Innendienst auch Uniform zu tragen?

In welchem Zustand ist das meiste Material? Ist alles schon 20-30 Jahre alt oder gibt es mehr neuere Sachen?

Ist man für seinen Auftrag mit dem passenden und ausreichend Material ausgerüstet?

Werden einem die Fahrtkosten erstattet wenn man zu einem Lehrgang muss? Wird einem eine Unterkunft gestellt? In welchem Zustand sind solche Unterkünfte dann?

Vielen Danke auch für die letzte Antwort.

LG
Robert
Benutzeravatar
leonsucher
Beiträge: 489
Registriert: 15. Aug 2006, 15:17
Behörde:

Beitrag von leonsucher »

Für Fahrzeuge gibt es eine Art Behörden - TÜV, wo ein Beauftragter Alles kontrolliert und veranlasst.

Für Mängel fährt man in eine normale Vertragswerkstatt.
Selbst Hand anlegen ist verboten, außer Innenreinigung und Wäsche, die man mit der fahrzeugspezifischen Tankkarte abrechnen kann.

Einsatzfahrzeuge ( grün/weiß mit Blaulicht ) werden käuflich angeschafft und haben eine bestimmte Haltedauer bzw. Laufleistungsvorgabe, Zivilfahrzeuge der allgemeinen Verwaltung werden größtenteils geleast und nur kurz gehalten, deshalb sind sie immer sehr modern und gut ausgestattet.
Insgesamt ist der Fahrzeugbestand durchaus auf dem Stand der Zeit.

Als Kontrollbeamter im Sachgebiet C ist man grundsätzlich Dienstkleidungsträger, bei anderen Ämtern mit Publikumsverkehr kann Dienstkleidung von dessen Chef angewiesen werden, im Innendienst der Sachgebiete nur zivil.

Dienstkleidung ( und Sportkleidung ) wird für Bezugsberechtigte innerhalb eines Verfügungsrahmens zu Sonderkonditionen mit Eigenanteil auf Bestellung geliefert.
Die Qualitäten und Passformen sind oft wechselhaft.

Die zulässige Kombination von Dienstkleidungsstücken ist vorgeschrieben, aber auch zulässige Kombinationen können auf eine bestimmte Form vom Vorgesetzten eingeschränkt werden.

Als Kontrollbeamter ( und Beamtin ! ) im Außendienst meist der Einsatzanzug ( + Zoll T-Shirt ) mit schwarzen Springer- oder Trekking Stiefeln.
An Zollämtern/ Abfertigungsstellen mit Außendienst meist schwarze Zoll - Jeans / graue Zoll - Bundfaltenhose und grünes Hemd lang ( dann mit Schlips ) oder kurz und schwarze ( nicht unbedingt dienstlich gelieferte ) Halbschuhe.
Frauen dürften dort einen Zollrock und Pumps tragen, wird aber kaum genutzt.

Kopfbedeckung außerhalb Zoll - Basecap bzw. Barrett.
Dazu noch ein Velour - Blouson, Lederjacke oder Sommer /Wintermantel.
Regenzeug wäre Arbeitsschutzbekleidung für den Außendienst und muss vom Dienstherrn gestellt werden, genau wie Schuhe mit Stahlkappe oder die Schußweste bei Waffenträgern.
Kurze Diensthosen gibt es nicht, die sind selbst als zivile Variante ( wie auch Minikleider bei Frauen ) von einigen Leitern im Innendienst der Sachgebiete verpönt.

Material kann innerhalb des Verfügungsrahmens der eigenen Kostenstelle geliefert werden.
Mittlerweile ist die optische und technische Ausstattung der Büros und Fahrzeuge ganz passabel, ohne jedoch überall "up to date" zu wirken.

Bei Lehrgängen gibt es für auswärtige Abordnungen/ Dienstreisen nachträglich ( oder Vorschuß ) Reisekosten und Trennungsgeld, je nach Art der Unterbringung und Verpflegung.
Teilweise in modernen Bildungszentren, Lehranstalten oder auch Hotels.
Richtig schlechte Unterkünfte ( z.B. abgewohnte Bundeswehrkasernen ) gibt es wohl kaum noch. ( ich durfte damals noch eine genießen........ )
Antworten