Beihilfe

Beihilfesätze für Beamten

Beamten haben im Gesundheitswesen einen Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe erstattet die Kosten für Gesundheitsaufwendungen, die aufgrund einer Krankheit oder auf gesundheitliche Unstimmigkeiten zurückzuführen sind. Unter solche Kosten fallen beispielsweise Aufwendungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder Zahnarztbesuche. Wenn ein Beamter einen Anspruch auf Beihilfe hat, nennt man den Beamten auch Beihilfeberechtigten. Damit der Beihilfeanspruch gewährt werden kann, muss jeder Beamte einen Antrag auf Beihilfe stellen. Der Antrag muss mit vorgeschriebenen Formblättern erfolgen. Nur so kann die Beihilfe genehmigt werden.

Die Beihilfe deckt allerdings nicht die kompletten Kosten für ärztliche Dienstleistungen. So unterscheiden sich die Beihilfesätze je nach Bundesland. Desweiteren spielt auch die familiäre Situation bei der Höhe der Erstattungssätze eine Rolle.

Beihilfe des Bundes

Zur Veranschaulichung werden die Beihilfesätze des Bundes erläutert. Die Beihilfesätze der Bundesländer können dementsprechend abweichen. Für den Beihilfeberechtigten selber werden 50 Prozent in allen Bereichen erstattet. Zu den erstattungsfähigen Bereichen zählen die ambulante, stationäre und zahnärztliche Versorgung. Hat der Beihilfeberechtigte zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder, so wird der Beihilfesatz des Beamten auf 70 Prozent erhöht. Für den berücksichtigungsfähigen Ehepartner gilt ebenso ein Beihilfesatz in Höhe von 70 Prozent. Die Kinder eines beihilfeberechtigten Beamten erhalten eine Beihilfe von 80 Prozent. Wenn sich ein Beamter bereits in Pension befindet, liegen hier die Beihilfesätze bei 70 Prozent.


Beihilfeempfänger

Ambulant

Stationär

Zahnärztlich

Beihilfeberechtigter

50%

50%

50%

Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern

70%

70%

70%

Kinder

80%

80%

80%

Ehegatte

70%

70%

70%

Pensionär

70%

70%

70%

Die restlichen Kosten, die bei einer Krankheit anfallen, müssen durch eine private Krankenversicherung für Beamte abgedeckt werden. Geht ein Beamter zum Arzt und lässt sich dort behandelt, erhält er eine Rechnung vom Arzt. Die Rechnung lässt der Beamte von der Beihilfe in Höhe der Erstattungssätze bezahlen. Die restlichen Kosten, die nicht von den Beihilfesätzen gedeckt werden, werden von der privaten Krankenversicherung erstattet. Bei der privaten Krankenversicherung lassen sich zudem noch Beihilfeergänzungstarife einschließen, wodurch restliche Kosten, die nicht von der Beihilfe bezahlt wurden, abgedeckt sind.

Eine nützliche Möglichkeit, um an eine gute und auch günstige private Krankenversicherung zu gelangen, ist ein Vergleich von mehreren Versicherungsgesellschaften. Einen solchen Versicherungsvergleich lässt sich einfach durchführen, wenn man einen Versicherungsmakler für die Berechnung beauftragt. Ein Makler bietet nahezu alle Krankenversicherungen an und kann somit ein günstiges Angebot heraussuchen nachdem die genauen Wünsche zu den Leistungen mitgeteilt wurden.

Beamtenanwärter und Referendare
Auch Beamtenanwärter und Referendare können schon während der „Ausbildungszeit“ eine private Krankenversicherung abschließen. Die Beihilfesätze sind dabei ähnlich wie bei Vollzeit-Beamten. Jedoch gibt es Unterschiede bei dem Versicherungsschutz. Für Beamtenanwärter und Referendare gibt es sogenannte Anwartschaftstarife. Diese Anwartschaftstarife wurden ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert und sind somit wesentlich günstiger als die Tarife für Beamte. Kommt man dann später in den vollen Beamtenstatus, kann man den Versicherungsschutz einfach ohne erneute Gesundheitsprüfung ändern.

Informationen zur elektronischen Einreichung von Beihilfebelegen gibt es hier Informationen: Beihilfe-App