Familienzuschlag Stufe 1 bei Versorgungsausgleich
Moderator: Moderatoren
Familienzuschlag Stufe 1 bei Versorgungsausgleich
Da ich im Ruhestand (und geschieden) bin, wird mir ein Versorgungsausgleich abgezogen. Würde mir dann nicht wieder der Familienzuschlag Stufe 1 zustehen? Frage in die Runde.
Re: Familienzuschlag Stufe 1 bei Versorgungsausgleich
Der Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1 richtet sich nach den besoldungsrechtlichen Bestimmungen für aktive Beamte (z.B. § 40 BBesG).
Danach bestünde ein Anspruch auf die Stufe 1, wenn du deiner (letzten) geschiedenen Frau neben dem Versorgungsausgleich noch zum Unterhalt verpflichtet wärst. Der Versorgungsaugleich allein ist nicht anspruchsbegründend.
Danach bestünde ein Anspruch auf die Stufe 1, wenn du deiner (letzten) geschiedenen Frau neben dem Versorgungsausgleich noch zum Unterhalt verpflichtet wärst. Der Versorgungsaugleich allein ist nicht anspruchsbegründend.