Hinausschieben der Entlassung Antrag als Lehrer (Bayern)

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Franz85
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Behörde:

Hinausschieben der Entlassung Antrag als Lehrer (Bayern)

Beitrag von Franz85 »

Ein Landesbeamter Bayern (Lehrer, auf Lebenszeit verbeamtet) hat die Zusage zur Einstellung bei einer Bundesbehörde. Eine Versetzung ist sehr wahrscheinlich nicht möglich, da der Lehrer ein bzw. sogar mehrere Mangelfächer unterrichtet. Die Personalabteilung der Behörde hat im Vorfeld der Bewerbung vorgeschlagen, dass sich der Beamte aus dem Dienst entlassen lässt und er dann von der Behörde wieder neu eingestellt würde. Aussagen vom Lehrerverband sowie Anwälten unterscheiden sich zum Teil erheblich, was das Hinausschieben der Entlassung durch das Land anbelangt.
Wie lange kann das Land den Beamten beim Antrag auf Entlassung im Dienst halten, also die Entlassung hinausschieben?
Im Bayerischen Beamtengesetz, Art. 57 Abs. 2 steht zur Entlassung das Folgende:
(2) 1Die Entlassung ist zum beantragten Zeitpunkt auszusprechen. 2Sie kann so lange hinausgeschoben werden, bis die Amtsgeschäfte des Beamten oder der Beamtin ordnungsgemäß erledigt sind, längstens jedoch drei Monate; bei Lehrkräften an öffentlichen Schulen kann sie bis zum Schluss des laufenden Schulhalbjahres hinausgeschoben werden.

Ist das Hinausschieben der Entlassung bei Lehrkräften, egal wann der Antrag eingegangen ist, immer nur bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres möglich? Oder kann die Entlassung trotzdem hinausgeschoben werden, wenn der Antrag sehr kurz vor Ende des 1. Schulhalbjahres gestellt wird, eventuell dann sogar bis zu Ende des kompletten Schuljahres?
Gibt es dazu Erfahrungen hier im Board?
Interessant wären für diesen Fall auch Tipps, an welche Stellen der Beamte sich dazu wenden könnte, um eine eindeutige Aussage zu erhalten. Empfehlungen zu Anwälten, die sich mit dem Thema auskennen, wären sicher auch hilfreich.
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