Re: Wo und wie stelle ich den Antrag für Zurruhesetzung
Verfasst: 2. Nov 2021, 09:30
Hallo zusammen!
Im Grunde wurde hier doch einiges beantwortet, möchte aber dennoch etwas fragen:
Zur Zeit bin ich 60 Jahre, seit 39 Jahren Beamter bei der Deutschen Bundesbahn/BEV, zugwiesen zu DB-Regio Mitte. Ich habe einen GdB von 60% und einen Schwerbehindertenausweis, grün, unbefristet und ohne Kennbuchstaben. Seit die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre erhöht wurde, bin ich gehalten bis 66 Jahren und 6 Monaten Dienst zu machen (da 1961 geboren), jedenfalls in der Theorie und im "Normalfall". Wenn ich recht informiert bin, könnte ich Abschlagsfrei aber schon mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen. (?) Wäre ich dann 65 (2026) hätte ich 44 Dienstjahre.
Jetzt habe ich aber gelesen, allerdings auf einer Seite für Kommunalbeamte, dass mein Jahrgang auf Grund von Dienstunfähigkeit (wenn die Dienstunfähig auf einen Dienstunfall oder auf einer Erkrankung beruht) oder auf Grund von Schwerbehinderung auch mit 63 Jahren und 10 Monaten (gut, runden wir auf 64 Jahre) ABSCHLAGSFREI in den Ruhestand könnte. Das wäre 2025 mit 43 Dienstjahren und wäre bei Richtigkeit meine stark bevorzugte Variante. Jetzt hätte ich gerne von versierten Kollegen oder Usern gewusst, ob das stimmt.
Vielen Dank im Voraus
Norbi
Im Grunde wurde hier doch einiges beantwortet, möchte aber dennoch etwas fragen:
Zur Zeit bin ich 60 Jahre, seit 39 Jahren Beamter bei der Deutschen Bundesbahn/BEV, zugwiesen zu DB-Regio Mitte. Ich habe einen GdB von 60% und einen Schwerbehindertenausweis, grün, unbefristet und ohne Kennbuchstaben. Seit die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre erhöht wurde, bin ich gehalten bis 66 Jahren und 6 Monaten Dienst zu machen (da 1961 geboren), jedenfalls in der Theorie und im "Normalfall". Wenn ich recht informiert bin, könnte ich Abschlagsfrei aber schon mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen. (?) Wäre ich dann 65 (2026) hätte ich 44 Dienstjahre.
Jetzt habe ich aber gelesen, allerdings auf einer Seite für Kommunalbeamte, dass mein Jahrgang auf Grund von Dienstunfähigkeit (wenn die Dienstunfähig auf einen Dienstunfall oder auf einer Erkrankung beruht) oder auf Grund von Schwerbehinderung auch mit 63 Jahren und 10 Monaten (gut, runden wir auf 64 Jahre) ABSCHLAGSFREI in den Ruhestand könnte. Das wäre 2025 mit 43 Dienstjahren und wäre bei Richtigkeit meine stark bevorzugte Variante. Jetzt hätte ich gerne von versierten Kollegen oder Usern gewusst, ob das stimmt.
Vielen Dank im Voraus
Norbi