Seite 1 von 1

Beitragsrückerstattung an die Beihilfe melden

Verfasst: 14. Aug 2018, 18:25
von Valentina
HAllo zusammen!
Ich bin derzeit in Elternzeit und bekomme von der Beihilfe meine KV- und PV- Beiträge voll erstattet. Da ich im Jahr 2017 keine Rechnungen eingereicht habe, bekomme ich von der Krankenversicherung eine Beitragsrückerstattung. Die Frage ist: Muss ich diesen Beitrag der Beihilfe melden bzw. muss der Betrag an die Beihilfe zurückgezahlt werden? Hatte jemand damit Erfahrungen? Ich nehme mal an ich muss das Geld an die Beihilfe zurückzahlen oder was meint Ihr. Danke

Re: Beitragsrückerstattung an die Beihilfe melden

Verfasst: 14. Aug 2018, 19:35
von GFunkt
Nein!

Re: Beitragsrückerstattung an die Beihilfe melden

Verfasst: 14. Aug 2018, 20:56
von Valentina
Danke für die schnelle Antwort. Ist es irgendwo geregelt, hab leider nichts finden können.

Re: Beitragsrückerstattung an die Beihilfe melden

Verfasst: 14. Aug 2018, 21:09
von Thust
Beihilfe und Krankenversicherung teilen sich die Erstattung deiner Krankenkosten. Das eine hat mit dem anderen nicht direkt zu tun, wenn man davon absieht dass a) das Bestehen einer KV Voraussetzung zur Beihilfegewährung ist und b) Beihilfe Anteil + KV Anteil zusammen 100% ergeben (meist 50%/50%).

Von Belang ist die Rückerstattung aber für deine Steuererklärung. Für dich besteht keinerlei Handlungsbedarf, ausser eben dem korrekten Ausfüllen der Steuererklärung (selbst wenn die Rückerstattung schon automatisch von der KV ans Finanzamt gemeldet wird!)

Re: Beitragsrückerstattung an die Beihilfe melden

Verfasst: 16. Aug 2018, 06:56
von GFunkt
Thust hat geschrieben: 14. Aug 2018, 21:09 a) das Bestehen einer KV Voraussetzung zur Beihilfegewährung ist
Der Anspruch auf Beihilfe ist nicht vom Bestehen einer KV abhängig (VGH Mannheim, Urteil vom 28.10.2010 - Az. 10 S 2821/09)