Zollagent ohne jegliche Bewilligungen
Verfasst: 23. Jan 2018, 16:26
Hallo zusammen!
Die Frage ist ganz einfach: kann eine juristische Person als Zollagent handeln (Zolldienstleistungen für Kunde erbringen), ohne jegliche Bewilligungen zu haben: ZA, ZE, ZV, AEO etc.? Dabei wird aber ATLAS-Plattform/Programm/System benutzt.
Z.B.: Im Falle, wenn einer ohne Bewilligung als Zugelassener Versender handelt, in welcher Form hinterlegt er die Sicherheit beim Zoll? Soweit ich weiß, ohne Bewilligung kann keine Gesamtbürgschaft in Anspruch genommen werden. Was ist dann mit dem Aufschubkonto?
Oder, ohne ZE Bewilligung - ein Versandverfahren zu schließen. Kann das dann in einer in- oder direkter Vertretung gemacht werden?
Ohne ZA Bewilligung - müssen dann die Ausfuhrwaren immer zum Zoll zur Beschau?
Die Frage ist ganz einfach: kann eine juristische Person als Zollagent handeln (Zolldienstleistungen für Kunde erbringen), ohne jegliche Bewilligungen zu haben: ZA, ZE, ZV, AEO etc.? Dabei wird aber ATLAS-Plattform/Programm/System benutzt.
Z.B.: Im Falle, wenn einer ohne Bewilligung als Zugelassener Versender handelt, in welcher Form hinterlegt er die Sicherheit beim Zoll? Soweit ich weiß, ohne Bewilligung kann keine Gesamtbürgschaft in Anspruch genommen werden. Was ist dann mit dem Aufschubkonto?
Oder, ohne ZE Bewilligung - ein Versandverfahren zu schließen. Kann das dann in einer in- oder direkter Vertretung gemacht werden?
Ohne ZA Bewilligung - müssen dann die Ausfuhrwaren immer zum Zoll zur Beschau?