Dienstunfall
Verfasst: 9. Sep 2017, 14:51
Hallo,
die Frage bezieht sich auf einen anerkannten Dienstunfall.
Es wurde eine Diagnose CRPS anerkannt.
Vom behandelnden Arzt wird eine ambulante Behandlung mit Medikamenten und Physiotherapie empfohlen und koordiniert, die Therapie findet seit 3 Monaten statt, zeigt langsam Wirkung. Der Hausarzt empfiehlt zusätzlich eine Psychotherapie.
Eine Zweitmeinung wurde eingeholt , die Diagnose F45.41 gestellt und dort eine stationäre Schmerztherapie empfohlen.
Fragen:
-kann ich die stationäre Therapie verhindern oder muss ich das durchführen? Ich möchte das nicht so gerne. Fällt die Diagnose F45.41 unter Dienstunfallfolge oder muss das neu genehmigt werden? Gibt es da Probleme, da ja die psychischen Faktoren eine Rolle spielen? Muss man so eine Therapie vorher genehmigen lassen?
- Muss ich die empfohlene Psychotherapie vorab genehmigen lassen? Bei einer Psychotherapie kann man ja zwangsläufig nicht vermeiden, dass auch anderer Aspekte als die Beeinträchtigung aufgrund des Unfalls eine Rolle spielen (soziale Situation etc., Probleme auf der Dienststelle). Rechnet man das dann über die Krankenkasse oder über die Unfallkasse ab?
- eine Du Überprüfung steht im Raum (bin schon lange krankgeschrieben). Ist die neue Diagnose ggf. von Nachteil, da die Kausalität dann bezweifelt wird? Bisher war es ja eindeutig.
Danke
die Frage bezieht sich auf einen anerkannten Dienstunfall.
Es wurde eine Diagnose CRPS anerkannt.
Vom behandelnden Arzt wird eine ambulante Behandlung mit Medikamenten und Physiotherapie empfohlen und koordiniert, die Therapie findet seit 3 Monaten statt, zeigt langsam Wirkung. Der Hausarzt empfiehlt zusätzlich eine Psychotherapie.
Eine Zweitmeinung wurde eingeholt , die Diagnose F45.41 gestellt und dort eine stationäre Schmerztherapie empfohlen.
Fragen:
-kann ich die stationäre Therapie verhindern oder muss ich das durchführen? Ich möchte das nicht so gerne. Fällt die Diagnose F45.41 unter Dienstunfallfolge oder muss das neu genehmigt werden? Gibt es da Probleme, da ja die psychischen Faktoren eine Rolle spielen? Muss man so eine Therapie vorher genehmigen lassen?
- Muss ich die empfohlene Psychotherapie vorab genehmigen lassen? Bei einer Psychotherapie kann man ja zwangsläufig nicht vermeiden, dass auch anderer Aspekte als die Beeinträchtigung aufgrund des Unfalls eine Rolle spielen (soziale Situation etc., Probleme auf der Dienststelle). Rechnet man das dann über die Krankenkasse oder über die Unfallkasse ab?
- eine Du Überprüfung steht im Raum (bin schon lange krankgeschrieben). Ist die neue Diagnose ggf. von Nachteil, da die Kausalität dann bezweifelt wird? Bisher war es ja eindeutig.
Danke