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Verbeamtung mit 46 in Teilzeit

Verfasst: 7. Sep 2017, 15:16
von zarafina2002
Ich hoffe, es kann mir jemand von Euch bei meiner Entscheidung helfen.
Ich habe die Möglichkeit mich im mittleren Dienst verbeamten zu lassen, bin 46 Jahre alt und arbeite 50% Teilzeit. In der Behörde bin ich seit 8 Jahren als Angestellte tätig (davon allerdings 1 Jahr Elternzeit und 2 Jahre geringfügig).
Wenn ich in der GKV als freiwilliges Mitglied bleibe, hätte ich monatlich ca. 50 Euro weniger raus. Bei der PKV kann ich mit Zuschlägen rechnen, von daher wäre die GKV für mich wahrscheinlich die bessere Variante.
Jetzt meine Frage, ich wäre dann ca. noch 20 Jahre als Beamte tätig und würde ca. 0,9% pro Dienstjahr auf meine Pension ansammeln. D.Ih. nach 20 Jahren ca. 18%. Würde mir trotzdem die Mindestpension zustehen oder lediglich der Teil, den ich mir noch "erdienen" konnte?
Ich freue mich auf Eure Antworten.

Re: Verbeamtung mit 46 in Teilzeit

Verfasst: 7. Sep 2017, 16:08
von zarafina2002
5 Dienstjahre bekomme ich voll. Aber würde mir trotz der Teilzeit die Mindestpension zustehen?

Re: Verbeamtung mit 46 in Teilzeit

Verfasst: 7. Sep 2017, 20:02
von Gertrud1927
Hallo. Ich denke wenn Du Deine Mindestpension bekommst wirst Du ja auch einmal Deine Rente bekommen. Wenn erdientes Ruhegehalt plus Rente höher als die Mindestpension ist wird der Unterschied zwischen erdientem Ruhegehalt und Mindestpension einbehalten. BeamtVG §14 Abs 5.

Re: Verbeamtung mit 46 in Teilzeit

Verfasst: 24. Feb 2019, 19:26
von Lauri
Hallo,

ich habe die Suchfunktion genutzt und glaube dass meine Frage hier noch am Besten reinpasst. Denn es geht um die Höhe der Pension. Genauer gefragt, ob die Mindestpension jeder bekommt oder nur wer dienstunfähig wird. Aber erst mal der Reihe nach. Mein Freund und ich „planen“ Nachwuchs zu bekommen. Danach werde ich sicher erst mal einige Zeit zuhause bleiben und später dann in Teilzeit mit 50% weiter arbeiten. Durch die Teilzeit reduziert sich ja der Prozentsatz. Nun bin ich im mittleren Dienst mit A7.

Ich arbeite im schönen Niedersachsen. Wir haben schon mal gegoogelt und § 16 NBeamtVG gefunden. Wir sind uns aber uneins, da die Formulierung nicht so konkret ist. § 16 Abs. 3 regelt die Mindestpension aber Satz 3 enthält eine Ausnahme die Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 betrifft. In Absatz 2 geht es um die Reduzierung bei vorzeitiger Pension. Die wäre von mir nicht angestrebt.

Lange Rede kurzer Sinn – bekäme ich die Mindestpension oder anteilig nach Teilzeitfaktor?

In der Öffentlichkeit wird ja immer die Mindestpension genannt als ob die jeder Beamte bekommt, aber ist dem wirklich so?

Liebe Grüße

Ach ja, es ist jetzt nicht so dringend, noch ist ja nichts passiert ;-)