Amtsärzte Telekomfreundlich
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Re: Amtsärzte Telekomfreundlich
Gute Frage. Ein Hinweis gibt der Rechner auf www.beamtenversorgung.nrw.de. Dort gibt es die Schlüsselzahl Teildienstfähigkeit und wenn man das für den Teilzeitfaktor 19/38 mit Teilzeit vergleicht, ist die Zeit zumindest etwas höher bei Teildienstfähigkeit. Es dürfte demnach ein Teil der Zeit Anrechnung finden. Außerdem dürfte evt. die Mindestversorgung greifen.
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Re: Amtsärzte Telekomfreundlich
Nein. Warum denn auch? Es war ja auch keine Teildienstfähigkeit. Du hast aber Bestandsschutz. Bedeutet: die Pension kann später nicht geringer werden.
Re: Amtsärzte Telekomfreundlich
Nein. Warum denn auch? Es war ja auch keine Teildienstfähigkeit. Du hast aber Bestandsschutz. Bedeutet: die Pension kann später nicht geringer werden.
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Dann wäre aber der Teildienstfähige gegenüber dem voll Dienstunfähigen im Vorteil. Ich habe mal fiktiv einen Zeitraum von 18 Jahren in den Rechner eingegeben und bei Teilzeit 19/38 ergibt sich logischer Weise eine ruhegehaltsfähige Dienstzeit von 9 Jahren. Bei Teildienstunfähigkeit von 12 Jahren. Also 1/3 mehr. Allerdings gibt es gar keine Schlüsselzahl für DDU, was darauf hin deutet, dass Du Recht hast. Schade.